BGBl. II Nr. 505/2003
505. Verordnung: Aufbringung und Höhe der Mittel und der Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen im Zusammenhang mit BSE und TSE
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufbringung und Höhe der Mittel und der Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen im Zusammenhang mit BSE und TSE
Änderungen durch diese Kundmachung
BSE und TSE - Gewährung von Zuschüssen
neu
§ 5neu
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