BGBl. II Nr. 534/2003
534. Kundmachung: Aufhebung des Beschlusses der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte der Österreichischen Ärztekammer vom 18. April 2001, mit dem den Länderkurien eine einmalige Kurienumlage in der Höhe von 500 S (36,34 €) pro niedergelassenem Arzt vorgeschrieben wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Aufhebung des Beschlusses der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte der Österreichischen Ärztekammer vom 18. April 2001, mit dem den Länderkurien eine einmalige Kurienumlage in der Höhe von 500 S (36,34 €) pro niedergelassenem Arzt vorgeschrieben wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Aufhebung, Beschluss der Bundeskurie der Österreichischen Ärztekammer
neu
Art. 1neu
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