BGBl. II Nr. 551/2003
551. Verordnung: Errichtung einer fünften Notarstelle in Feldkirch
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer fünften Notarstelle in Feldkirch
Änderungen durch diese Kundmachung
Errichtung einer fünften Notarstelle in Feldkirch
neu
Art. 1neu
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