BGBl. II Nr. 56/2003
56. Verordnung: Zugangsvoraussetzungen für das verbundene Handwerk der Heizungstechnik und der Lüftungstechnik
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das verbundene Handwerk der Heizungstechnik und der Lüftungstechnik
Änderungen durch diese Kundmachung
Zugangsvoraussetzungen für das verbundene Handwerk der Heizungstechnik und der Lüftungstechnik
neu
§ 2neu
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