BGBl. II Nr. 603/2003
603. Verordnung: Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer
Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer
Änderungen durch diese Kundmachung
Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer
neu
§ 1neu
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§ 2neu
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Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer
aufgehoben
Art. 1aufgehoben
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Art. 2aufgehoben
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