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BGBl. II Nr. 613/2003

kundgemacht 30.12.2003
613. Verordnung: Datenübermittlung zur Steuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Datenübermittlung zur Steuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder
Kundmachung BGBl. II Nr. 613/2003× zu IStVDÜV×

Änderungen durch diese Kundmachung

Internationale Steuervergütung-Datenübermittlungsverordnung (IStVDÜV) neu
§ 1neu

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