BGBl. II Nr. 621/2003
621. Verordnung: Bestimmung des Bundesinstitutes für Erwachsenenbildung St. Wolfgang als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Bestimmung des Bundesinstitutes für Erwachsenenbildung St. Wolfgang als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt
Änderungen durch diese Kundmachung
Flexibilisierungsklausel - Bestimmung des Bundesinstitutes für Erwachsenenbildung St. Wolfgang als Organisationseinheit
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§ 1neu
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