BGBl. II Nr. 71/2003
71. Verordnung: Zugangsvoraussetzungen für das verbundene Handwerk der Oberflächentechnik und des Metalldesigns
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das verbundene Handwerk der Oberflächentechnik und des Metalldesigns
Änderungen durch diese Kundmachung
Zugangsvoraussetzungen für das verbundene Handwerk der Oberflächentechnik und des Metalldesigns
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