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BGBl. II Nr. 71/2003

kundgemacht 28.01.2003
71. Verordnung: Zugangsvoraussetzungen für das verbundene Handwerk der Oberflächentechnik und des Metalldesigns
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das verbundene Handwerk der Oberflächentechnik und des Metalldesigns
Kundmachung BGBl. II Nr. 71/2003× zu Zugangsvoraussetzungen für das verbundene Handwerk der Oberflächentechnik und des Metalldesigns×

Änderungen durch diese Kundmachung

Zugangsvoraussetzungen für das verbundene Handwerk der Oberflächentechnik und des Metalldesigns neu
§ 2neu

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