BGBl. II Nr. 84/2003
84. Verordnung: Zugangsvoraussetzungen für das verbundene Handwerk der Spengler und der Kupferschmiede
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das verbundene Handwerk der Spengler und der Kupferschmiede
Änderungen durch diese Kundmachung
Zugangsvoraussetzungen für das verbundene Handwerk der Spengler und der Kupferschmiede
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