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BGBl. II Nr. 95/2003

kundgemacht 28.01.2003
95. Verordnung: Vermögensberatungs-Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Vermögensberatung (Beratung bei Aufbau und Erhalt von Vermögen und der Finanzierung unter Einschluss insbesondere der Vermittlung von Veranlagungen, Investitionen, Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen) (Vermögensberatungs-Verordnung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 95/2003× zu Vermögensberatungs-Verordnung

Änderungen durch diese Kundmachung

Vermögensberatungs-Verordnung neu