Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 110/2003

kundgemacht 04.11.2003
110. Multilaterale Vereinbarung M140 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die weitere Verwendung von Großpackmitteln (IBC), deren Kennzeichnung hinsichtlich der Zeichenhöhe nicht dem Absatz 6.5.2.1.1 entspricht
Multilaterale Vereinbarung M140 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die weitere Verwendung von Großpackmitteln (IBC), deren Kennzeichnung hinsichtlich der Zeichenhöhe nicht dem Absatz 6.5.2.1.1 entspricht
Kundmachung BGBl. III Nr. 110/2003× zu ADR – Verwendung von Großpackmitteln (IBC), deren Kennzeichnung hinsichtlich der Zeichenhöhe nicht dem Absatz 6.5.2.1.1 entspricht

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR – Verwendung von Großpackmitteln (IBC), deren Kennzeichnung hinsichtlich der Zeichenhöhe nicht dem Absatz 6.5.2.1.1 entspricht neu