BGBl. III Nr. 110/2003
110. Multilaterale Vereinbarung M140 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die weitere Verwendung von Großpackmitteln (IBC), deren Kennzeichnung hinsichtlich der Zeichenhöhe nicht dem Absatz 6.5.2.1.1 entspricht
Multilaterale Vereinbarung M140 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die weitere Verwendung von Großpackmitteln (IBC), deren Kennzeichnung hinsichtlich der Zeichenhöhe nicht dem Absatz 6.5.2.1.1 entspricht
Änderungen durch diese Kundmachung
ADR – Verwendung von Großpackmitteln (IBC), deren Kennzeichnung hinsichtlich der Zeichenhöhe nicht dem Absatz 6.5.2.1.1 entspricht
neu
Art. 1neu
lädt …