BGBl. III Nr. 39/2003
39. Kundmachung: Widerruf der Multilateralen Vereinbarung M93 gemäß Rn. 2010 betreffend die Beförderung von bestimmten Stoffen und Gegenständen der Kennzeichnungsnummer UN 0501, 0502, 0503 und 0504
Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Widerruf der Multilateralen Vereinbarung M93 gemäß Rn. 2010 betreffend die Beförderung von bestimmten Stoffen und Gegenständen der Kennzeichnungsnummer UN 0501, 0502, 0503 und 0504
Änderungen durch diese Kundmachung
ADR - Beförderung von bestimmten Stoffen und Gegenständen
aufgehoben
Art. 1aufgehoben
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ADR - Beförderung von bestimmten Stoffen und Gegenständen - Widerruf
neu
Art. 1neu nie in Kraft getreten
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