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BGBl. III Nr. 69/2003

kundgemacht 24.06.2003
69. Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitglieder vom 25. Juni 1996 zur Ausarbeitung eines Rückkehrausweises
Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitglieder vom 25. Juni 1996 zur Ausarbeitung eines Rückkehrausweises Zur Durchführung dieses Beschlusses vgl. § 87 Fremdengesetz 1997 in der geltenden Fassung.Kundgemacht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ABl. Nr. L 168/4 vom 6.7.1996
Kundmachung BGBl. III Nr. 69/2003× zu Ausarbeitung eines Rückkehrausweises

Änderungen durch diese Kundmachung

Ausarbeitung eines Rückkehrausweises neu