BGBl. I Nr. 122/2004
Verbot des In-Verkehr-Bringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind
Bundesgesetz über das Verbot des In-Verkehr-Bringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind
Änderungen durch diese Kundmachung
Verbot des In-Verkehr-Bringens von kosmetischen Mitteln
neu
§ 1neu
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§ 2neu
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§ 3neu
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§ 4neu
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§ 5neu
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§ 6neu
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§ 7neu
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§ 8neu
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Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln
aufgehoben
§ 1aufgehoben
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§ 2aufgehoben
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§ 3aufgehoben
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§ 4aufgehoben
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§ 5aufgehoben
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§ 6aufgehoben
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