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BGBl. I Nr. 122/2004

kundgemacht 15.11.2004
Verbot des In-Verkehr-Bringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind
Bundesgesetz über das Verbot des In-Verkehr-Bringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind
Kundmachung BGBl. I Nr. 122/2004× zu

Änderungen durch diese Kundmachung