BGBl. I Nr. 122/2004
Verbot des In-Verkehr-Bringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind
Bundesgesetz über das Verbot des In-Verkehr-Bringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind
Änderungen durch diese Kundmachung
Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln
aufgehoben
§ 1aufgehoben
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§ 2aufgehoben
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§ 3aufgehoben
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§ 4aufgehoben
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§ 5aufgehoben
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§ 6aufgehoben
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