BGBl. I Nr. 147/2004
Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Änderungen durch diese Kundmachung
Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
neu
§ 1neu
lädt …
§ 2neu
lädt …