BGBl. I Nr. 61/2004
Treffen vorübergehender Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug
Bundesgesetz, mit dem vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug getroffen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Treffen vorübergehender Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug
neu
Art. 3neu
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