BGBl. II Nr. 188/2004
Aufhebung der Verordnung, mit der die Finanzlandesdirektionen zur Ausübung des Gnadenrechtes in Finanzstrafsachen ermächtigt werden
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung, mit der die Finanzlandesdirektionen zur Ausübung des Gnadenrechtes in Finanzstrafsachen ermächtigt werden, aufgehoben wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Gnadenrecht in Finanzstrafsachen
aufgehoben
§ 1aufgehoben
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§ 2aufgehoben
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