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BGBl. II Nr. 188/2004

kundgemacht 03.05.2004
Aufhebung der Verordnung, mit der die Finanzlandesdirektionen zur Ausübung des Gnadenrechtes in Finanzstrafsachen ermächtigt werden
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung, mit der die Finanzlandesdirektionen zur Ausübung des Gnadenrechtes in Finanzstrafsachen ermächtigt werden, aufgehoben wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 188/2004× zu Gnadenrecht in Finanzstrafsachen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Gnadenrecht in Finanzstrafsachen aufgehoben
§ 2aufgehoben

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