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BGBl. II Nr. 193/2004

kundgemacht 04.05.2004
Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus
Kundmachung BGBl. II Nr. 193/2004× zu Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus

Änderungen durch diese Kundmachung

Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus neu