BGBl. II Nr. 212/2004
Aufhebung des § 17 der Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark, mit der gewerbepolizeiliche Regelungen für die nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs getroffen werden, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Aufhebung des § 17 der Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark, mit der gewerbepolizeiliche Regelungen für die nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs getroffen werden, durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Aufhebung § 17 der V des Landeshauptmannes von Steiermark
neu
Art. 1neu
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