BGBl. II Nr. 249/2004
Verleihung der Bezeichnungen „Lehrgang universitären Charakters“, „Akademische Referentin für feministische Bildung und Politik“ und „Akademischer Referent für feministische Bildung und Politik“ sowie Festlegung des akademischen Grades „Master of Arts (Women’s Studies & Feminist Research)“; Lehrgänge „Feministisches Grundstudium“ und „Internationale Genderforschung und feministische Politik“, Volkshochschule Ottakring, Wien
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnungen „Lehrgang universitären Charakters“, „Akademische Referentin für feministische Bildung und Politik“ und „Akademischer Referent für feministische Bildung und Politik“ sowie über die Festlegung des akademischen Grades „Master of Arts (Women’s Studies & Feminist Research)“; Lehrgänge „Feministisches Grundstudium“ und „Internationale Genderforschung und feministische Politik“, Volkshochschule Ottakring, Wien
Änderungen durch diese Kundmachung
Akademische(r) Referent(in) für feministische Bildung und Politik
neu
§ 5neu
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