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BGBl. II Nr. 279/2004

kundgemacht 09.07.2004 RIS↗
Entfall der Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend den Entfall der Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen
Kundmachung BGBl. II Nr. 279/2004× zu Entfall der Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Entfall der Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 10.07.2004 · idF BGBl. II Nr. 279/2004 Art. 1↗RIS↗
  1. Ziffer eins
    Unternehmer, die überwiegend Umsätze gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 8 und Ziffer 9, Litera c, UStG 1994 ausführen, sind nicht verpflichtet, für diese Umsätze gemäß Paragraph 11, Absatz eins, UStG 1994 Rechnungen auszustellen.
  2. Ziffer 2
    Die Verordnung ist auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.