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BGBl. II Nr. 298/2004

kundgemacht 21.07.2004
Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2004 für Energiepflanzen und für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2004 für Energiepflanzen und für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 298/2004× zu Festsetzung der repräsentativen Erträge 2004 für Energiepflanzen und für bestimmte Produkte×

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung der repräsentativen Erträge 2004 für Energiepflanzen und für bestimmte Produkte neu
§ 2neu

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