BGBl. II Nr. 427/2004
Änderung der Verordnung über Stoffe, die diätetischen Lebensmitteln zu besonderen Ernährungszwecken zugefügt werden dürfen
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Verordnung über Stoffe, die diätetischen Lebensmitteln zu besonderen Ernährungszwecken zugefügt werden dürfen geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Stoffe, die diätetischen Lebensmitteln zugefügt werden dürfen
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§ 6aufgehoben
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