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BGBl. II Nr. 427/2004

kundgemacht 11.11.2004
Änderung der Verordnung über Stoffe, die diätetischen Lebensmitteln zu besonderen Ernährungszwecken zugefügt werden dürfen
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Verordnung über Stoffe, die diätetischen Lebensmitteln zu besonderen Ernährungszwecken zugefügt werden dürfen geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 427/2004× zu Stoffe, die diätetischen Lebensmitteln zugefügt werden dürfen

Änderungen durch diese Kundmachung

Stoffe, die diätetischen Lebensmitteln zugefügt werden dürfen 1