BGBl. II Nr. 434/2004
Änderung der Verordnung über Höchstwerte von Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln in oder auf Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs (SchäHöV)
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Verordnung über Höchstwerte von Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln in oder auf Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs (SchäHöV) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung (SchäHöV)
4
§ 12geändert
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