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BGBl. II Nr. 445/2004

kundgemacht 24.11.2004
Aufhebung einer Wortfolge in der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Tarife für das Netzbereitstellungsentgelt bestimmt werden, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufhebung einer Wortfolge in der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Tarife für das Netzbereitstellungsentgelt bestimmt werden, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung BGBl. II Nr. 445/2004× zu VfGH-Aufhebung Wortfolge in der V des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Aufhebung Wortfolge in der V des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten neu