BGBl. II Nr. 512/2004
Ermächtigung der Leiter der Justizanstalt Graz-Jakomini und des Österreichischen Patentamtes zu überplanmäßigen Ausgaben
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Ermächtigung der Leiter der Justizanstalt Graz-Jakomini und des Österreichischen Patentamtes zu überplanmäßigen Ausgaben
Änderungen durch diese Kundmachung
Ermächtigung der Leiter der Justizanstalt Graz-Jakomini und des Österr. Patentamtes zu überplanmäßigen Ausgaben
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§ 1neu
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