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BGBl. II Nr. 512/2004

kundgemacht 22.12.2004
Ermächtigung der Leiter der Justizanstalt Graz-Jakomini und des Österreichischen Patentamtes zu überplanmäßigen Ausgaben
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Ermächtigung der Leiter der Justizanstalt Graz-Jakomini und des Österreichischen Patentamtes zu überplanmäßigen Ausgaben
Kundmachung BGBl. II Nr. 512/2004× zu Ermächtigung der Leiter der Justizanstalt Graz-Jakomini und des Österr. Patentamtes zu überplanmäßigen Ausgaben×

Änderungen durch diese Kundmachung

Ermächtigung der Leiter der Justizanstalt Graz-Jakomini und des Österr. Patentamtes zu überplanmäßigen Ausgaben neu
§ 1neu

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