BGBl. III Nr. 115/2004
Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften
Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 6neu
Artikel 6
Rechte und Verpflichtungen der Vertragsparteien aus anderen Staatsverträgen, insbesondere solchen, die die in Artikel 4 genannten Bereiche betreffen, werden durch dieses Abkommen nicht berührt.