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BGBl. III Nr. 117/2004

kundgemacht 07.10.2004
Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M126 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von Lithiumbatterien in Mischung mit anderen Trockenbatterien ohne Innenverpackungen in Versandstücken
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M126 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von Lithiumbatterien in Mischung mit anderen Trockenbatterien ohne Innenverpackungen in Versandstücken
Kundmachung BGBl. III Nr. 117/2004×

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