BGBl. III Nr. 132/2004
Multilaterale Vereinbarung M160 gemäß Abschnitt 1.5.1 der ADR betreffend Art der Gefäße beim Gebrauch für Heißluftballons und Heißluft-Luftschiffe
Multilaterale Vereinbarung M160 gemäß Abschnitt 1.5.1 der ADR betreffend Art der Gefäße beim Gebrauch für Heißluftballons und Heißluft-Luftschiffe
Änderungen durch diese Kundmachung
ADR – Art der Gefäße beim Gebrauch für Heißluftballons und Heißluft-Luftschiffe
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