BGBl. III Nr. 136/2004
Kündigung des Übereinkommens über die behördliche Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Annahme an Kindesstatt
Kündigung des Übereinkommens über die behördliche Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Annahme an Kindesstatt
Änderungen durch diese Kundmachung
Annahme an Kindesstatt
aufgehoben
Art. 2aufgehoben
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