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BGBl. III Nr. 136/2004

kundgemacht 03.12.2004
Kündigung des Übereinkommens über die behördliche Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Annahme an Kindesstatt
Kündigung des Übereinkommens über die behördliche Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Annahme an Kindesstatt
Kundmachung BGBl. III Nr. 136/2004× zu Annahme an Kindesstatt

Änderungen durch diese Kundmachung

Annahme an Kindesstatt aufgehoben