BGBl. III Nr. 149/2004
Multilaterale Vereinbarung M163 nach Abschnitt 1.5.1 der ADR über die Beförderung von ungereinigten leeren Verpackungen der Klasse 2
Multilaterale Vereinbarung M163 nach Abschnitt 1.5.1 der ADR über die Beförderung von ungereinigten leeren Verpackungen der Klasse 2
Änderungen durch diese Kundmachung
ADR – Beförderung von ungereinigten leeren Verpackungen der Klasse 2
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Art. 1neu
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