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BGBl. III Nr. 149/2004

kundgemacht 23.12.2004
Multilaterale Vereinbarung M163 nach Abschnitt 1.5.1 der ADR über die Beförderung von ungereinigten leeren Verpackungen der Klasse 2
Multilaterale Vereinbarung M163 nach Abschnitt 1.5.1 der ADR über die Beförderung von ungereinigten leeren Verpackungen der Klasse 2
Kundmachung BGBl. III Nr. 149/2004× zu ADR – Beförderung von ungereinigten leeren Verpackungen der Klasse 2

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR – Beförderung von ungereinigten leeren Verpackungen der Klasse 2 neu