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BGBl. III Nr. 25/2004

kundgemacht 03.05.2004
Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung M140 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die weitere Verwendung von Großpackmitteln (IBC), deren Kennzeichnung hinsichtlich der Zeichenhöhe nicht dem Absatz 6.5.2.1.1 entspricht
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung M140 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die weitere Verwendung von Großpackmitteln (IBC), deren Kennzeichnung hinsichtlich der Zeichenhöhe nicht dem Absatz 6.5.2.1.1 entspricht
Kundmachung BGBl. III Nr. 25/2004×

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