BGBl. III Nr. 36/2004
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik zur Errichtung von Grenzabfertigungsstellen sowie über die Durchführung der Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr während der Fahrt
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik zur Errichtung von Grenzabfertigungsstellen sowie über die Durchführung der Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr während der Fahrt
Änderungen durch diese Kundmachung
Grenzabfertigung - Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr
aufgehoben
Art. 3aufgehoben
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