BGBl. III Nr. 40/2004
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung von Dokumenten für die Mitnahme von Schusswaffen und Munition durch Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen und Sportschützen
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung von Dokumenten für die Mitnahme von Schusswaffen und Munition durch Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen und Sportschützen
Änderungen durch diese Kundmachung
Anerkennung von Dokumenten für die Mitnahme von Schusswaffen und Munition (Deutschland)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 4neu