BGBl. III Nr. 67/2004
Übereinkommen zwischen den an der multinationalen Brigade aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft für Operationen der Vereinten Nationen teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen samt Erklärung der Republik Argentinien; Protokoll über die Rechtsstellung der auf Grund des Nordatlantikvertrags errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere
Übereinkommen zwischen den an der multinationalen Brigade aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft für Operationen der Vereinten Nationen teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen samt Erklärung der Republik Argentinien; Protokoll über die Rechtsstellung der auf Grund des Nordatlantikvertrags errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
Artikel römisch drei
Entschädigungsverfahren
Um die Reziprozität zwischen den Parteien hinsichtlich des Verzichts auf Ansprüche bis zu einer bestimmten Höhe gemäß Artikel römisch acht Absatz 2 (f) des NATO SOFA sicherzustellen, ist der in diesem Artikel für Dänemark genannte Betrag (9.670 DKK) für alle Parteien maßgebend.