BGBl. III Nr. 67/2004
Übereinkommen zwischen den an der multinationalen Brigade aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft für Operationen der Vereinten Nationen teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen samt Erklärung der Republik Argentinien; Protokoll über die Rechtsstellung der auf Grund des Nordatlantikvertrags errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere
Übereinkommen zwischen den an der multinationalen Brigade aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft für Operationen der Vereinten Nationen teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen samt Erklärung der Republik Argentinien; Protokoll über die Rechtsstellung der auf Grund des Nordatlantikvertrags errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 6neu
Artikel römisch sechs
Änderungen
Dieses Übereinkommen kann durch Konsens aller Vertragsstaaten geändert werden. Solche Änderungen treten gemäß Artikel römisch acht Absatz 1 dieses Übereinkommens in Kraft.