BGBl. I Nr. 112/2005
Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2005 – HWG 2005 sowie Änderung des Katastrophenfondsgesetzes 1996, des Bundesfinanzgesetzes 2005, des Bundesfinanzgesetzes 2006, des Umweltförderungsgesetzes, des Einkommensteuergesetzes 1988, des Gebührengesetzes 1957 und des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955 und abgabenrechtliche Sondermaßnahmen für Opfer von Naturkatastrophen
Bundesgesetz, mit dem ein Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2005 – HWG 2005 erlassen wird, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Bundesfinanzgesetz 2005, das Bundesfinanzgesetz 2006, das Umweltförderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Gebührengesetz 1957 und das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 geändert werden und abgabenrechtliche Sondermaßnahmen für Opfer von Naturkatastrophen vorgesehen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 7geändertZ 4 (neu) · umnummeriert: Z 5 bis Z 13
… 3 unveränderte Absätze
1. beim Voranschlagsansatz 1/50138 bis zu einem Betrag von 88 Millionen Euro für Zahlungen zur Schuldnererleichterung auf Grund internationaler, multilateral abgestimmter Maßnahmen:
2. beim Voranschlagsansatz 1/50236 bis zu einem Betrag von 15 Millionen Euro für Zahlungen an die OeKB-AB zur Verminderung der Beschaffungskosten von Kreditoperationen gemäß Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 1981;
3. beim Voranschlagsansatz 1/50418 bis zu einem Betrag von 5 Millionen Euro für Ausfuhrerstattungen gemäß EU-Marktordnungsvorschriften;
4. beim Voranschlagsansatz 1/53608 für Zahlungen auf Grund des Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetzes 2005 (HWG 2005) bis zu 100 vH der unter dem Titel 534 im Finanzjahr 2005 veranschlagten Ausgabenbeträge; dabei sind bisherige Überschreitungen auf Grund des HWG 2005 auf diesen Prozentsatz (Betrag) anzurechnen;