BGBl. I Nr. 12/2005
Abschluss des Vertrages über eine Verfassung für Europa
Bundesverfassungsgesetz über den Abschluss des Vertrages über eine Verfassung für Europa
Änderungen durch diese Kundmachung
Abschluss des Vertrages über eine Verfassung für Europa
neu
Art. 1neu
lädt …
Art. 2neu
lädt …