BGBl. I Nr. 127/2005
Änderung des Gentechnikgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 2geändertTabelle, Text, Z 3
Anlage 2
1030 Wien | Datum: |
1. Einrichtung
2. Beobachtungszeitraum
3. Vorwiegender Anlaß Anlass der Untersuchungen (Mehrfachnennung möglich):
humangenetische-/Familienuntersuchung
pränatale Untersuchung
andere:
Achtung: Geben Sie bitte die folgenden Angaben für jedes Untersuchungsmerkmal gesondert an.
A) Untersuchungsmerkmal (Fragestellung)
B) Ausmaß dieser Untersuchung im Beobachtungszeitraum
C) Titel der Untersuchungsmethode (zB PCR), gegebenenfalls literaturgemäßes Zitat bzw. kurze Darstellung der Methode
D) Anteil der positiven Befunde im Beobachtungszeitraum < 0,1% 0,1-1% > 1-10% >10-50% >50%