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BGBl. I Nr. 144/2005

kundgemacht 14.12.2005
Änderung des Bundesimmobiliengesetzes und Erteilung der Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Bundesgesetz, mit dem das Bundesimmobiliengesetz geändert wird und die Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen erteilt wird
Kundmachung BGBl. I Nr. 144/2005× zu

Änderungen durch diese Kundmachung