Rechtstracker.at

BGBl. I Nr. 14/2005

kundgemacht 31.03.2005 RIS↗Parlament↗
Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 und des Bundesgesetzes über den Umweltsenat
Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und das Bundesgesetz über den Umweltsenat geändert werden
Kundmachung BGBl. I Nr. 14/2005× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) 4 § 0↗RIS↗
Anl. 1geändertText, lit c, Schlussteil, lit lit, lit b, lit e, lit f, lit d, lit a (neu) · umnummeriert: lit d
in Kraft 01.01.2005 – 31.03.2005 · idF BGBl. I Nr. 153/2004 · danach: BGBl. I Nr. 14/2005 Anl. 1↗RIS↗
in Kraft 01.04.2005 – 18.08.2009 · idF BGBl. I Nr. 14/2005 · danach: BGBl. I Nr. 87/2009 Anl. 1↗RIS↗
… 568 unveränderte Absätze
Anhang 1
Der Anhang enthält die gemäß § 3 UVP-pflichtigen Vorhaben.
In Spalte 1 und 2 finden sich jene Vorhaben, die jedenfalls UVP-pflichtig sind und einem UVP-Verfahren (Spalte 1) oder einem vereinfachten Verfahren (Spalte 2) zu unterziehen sind. Bei in Anhang 1 angeführten Änderungstatbeständen ist ab dem angeführten Schwellenwert eine Einzelfallprüfung durchzuführen; sonst gilt § 3a Abs. 2 und 3, außer es wird ausdrücklich nur die “Neuerrichtung”, der “Neubau” oder die “Neuerschließung” erfasst.
In Spalte 3 sind jene Vorhaben angeführt, die nur bei Zutreffen besonderer Voraussetzungen der UVP-Pflicht unterliegen. Für diese Vorhaben hat ab den angegebenen Mindestschwellen eine Einzelfallprüfung zu erfolgen. Ergibt diese Einzelfallprüfung eine UVP-Pflicht, so ist nach dem vereinfachten Verfahren vorzugehen.
Die in der Spalte 3 genannten Kategorien schutzwürdiger Gebiete werden in Anhang 2 definiert. Gebiete der Kategorien A, C, D und E sind für die UVP-Pflicht eines Vorhabens jedoch nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Tag der Antragstellung ausgewiesen sind.
___________________________________________________________________
UVP UVP im vereinfachten Verfahren
___________________________________________________________________
Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3
___________________________________________________________________
Abfallwirtschaft
___________________________________________________________________
Z 1 a) Deponien für
gefährliche
Abfälle;
Berechnungsgrundlage
(§ 3a Abs. 3) für
Änderungen ist
das bescheidmäßig
genehmigte
Gesamtvolumen;
b) Anlagen zur
biologischen,
physikalischen
oder
mechanisch-biologischen
Behandlung von
gefährlichen Abfällen
mit einer Kapazität
von mindestens
20 000 t/a;
c) sonstige Anlagen
zur Behandlung
(thermisch, chemisch)
von gefährlichen
Abfällen;
ausgenommen sind
Anlagen zur
ausschließlich
stofflichen
Verwertung.
____________________________________________________________________
Z 2 a) Massenabfall- d) Baurestmassen-
oder deponien mit
Reststoff- einem
deponien mit Gesamtvolumen
einem von mindestens
Gesamtvolumen 1 000 000 m3;
von mindestens e) Anlagen zur
500 000 m3; Aufbereitung
b) Untertage- von
deponien für Baurestmassen
nicht mit einer
gefährliche Kapazität von
Abfälle mit mindestens
einem 200 000 t/a.
Gesamtvolumen
von mindestens
500 000 m3;
c) sonstige
Anlagen zur
Behandlung
(thermisch,
chemisch,
physikalisch,
biologisch,
mechanisch-
biologisch)
von nicht
gefährlichen
Abfällen mit
einer
Kapazität von
mindestens
35 000 t/a
oder 100 t/d,
ausgenommen
sind Anlagen
zur
ausschließlich
stofflichen
Verwertung
oder
mechanischen
Sortierung;
____________________________________________________________________
Z 3 a) Anlagen zur c) Anlagen zur
Lagerung von Lagerung von
Alt-Kraftfahr- Alt-Kraftfahr-
zeugen zeugen
einschließlich einschließlich
Einrichtungen Einrichtungen
zum Zerteilen zum Zerteilen in
mit einer schutzwürdigen
Gesamtlager- Gebieten der
kapazität von Kategorie C mit
mindestens einer
10 000 t; Gesamtlager-
b) Anlagen zur kapazität von
Lagerung von mindestens
Eisenschrott 5 000 t.
und Alteisen
mit einer
Gesamtlager-
kapazität von
mindestens
30 000 t;
____________________________________________________________________
Energiewirtschaft
____________________________________________________________________
Z 4 a) Thermische b) thermische
Kraftwerke Kraftwerke oder
oder andere andere
Feuerungs- Feuerungsanlagen
anlagen mit in schutzwürdigen
einer Brenn- Gebieten der
stoffwärme- Kategorie D mit
leistung von einer Brennstoff-
mindestens wärmeleistung von
200 MW; mindestens 100 MW.
____________________________________________________________________
Z 5 Kernkraftwerke
oder andere
Kernreaktoren,
sofern sie nicht
vom
Atomsperrgesetz
(BGBl. Nr.
676/1978)
verboten sind,
einschließlich
der Demontage
oder Stilllegung
solcher
Kraftwerke oder
Reaktoren;
ausgenommen sind
Reaktoren in
Forschungsein-
richtungen für
die Herstellung
und Bearbeitung
von spaltbaren
und
brutstoffhaltigen
Stoffen, deren
Höchstleistung
1 kW thermische
Dauerleistung
nicht übersteigt.
____________________________________________________________________
Z 6 a) Anlagen zur b) Anlagen zur
Nutzung von Nutzung von
Windenergie Windenergie in
mit einer schutzwürdigen
elektrischen Gebieten der
Gesamtleistung Kategorie A mit
von mindestens einer elektrischen
20 MW oder mit Gesamtleistung von
mindestens mindestens 10 MW
20 Konvertern; oder mit mindestens
10 Konvertern.
____________________________________________________________________
Umgang mit
radioaktiven
Stoffen
____________________________________________________________________
Z 7 a) Anlagen zur
Herstellung
oder
Anreicherung
von
Kernbrenn-
stoffen oder
zur Wieder-
aufbereitung,
Aufarbeitung
oder
Beseitigung von
bestrahlten
Kernbrenn-
stoffen;
b) Anlagen zur
Aufarbeitung
oder
Endlagerung von
hochradio-
aktiven
Abfällen;
c) Anlagen zur
Endlagerung
schwach- und
mittelradio-
aktiver
Abfälle;
d) Anlagen mit dem
ausschließ-
lichen Zweck
der für mehr
als zehn Jahre
geplanten
Lagerung
bestrahlter
Kernbrennstoffe
oder
radioaktiver
Abfälle an einem
anderen als dem
Produktionsort
(ausgenommen
Lagerung von
Abfällen von
radioaktiven
Stoffen
natürlichen
Ursprungs wie
zB Granit).
Berechnungsgrund-
lage (§ 3a Abs. 2)
für Änderungen der
lit. a bis d ist
die bescheidmäßig
genehmigte
Produktions- bzw.
Lagerkapazität.
____________________________________________________________________
Z 8 Bau von Teilchen-
beschleunigern ab
50 MeV.
____________________________________________________________________
Infrastruktur-
projekte
____________________________________________________________________
Z 9 a) Neubau von d) Neubau g) Ausbaumaßnahmen
Schnellstraßen zusätzlicher sonstiger Art an
oder ihrer Anschluss- Schnellstraßen *1)
Teilabschnitte, stellen an oder Neubau
ausgenommen Schnellstraßen sonstiger Straßen
zusätzliche *1), wenn auf oder ihrer
Anschluss- allen Rampen Teilabschnitte,
stellen; insgesamt eine wenn ein
als Neubau durchschnitt- schutzwürdiges
gilt auch liche tägliche Gebiet der
die Zulegung Verkehrsbe- Kategorien A oder C
von zwei auf lastung (DTV) berührt wird und
vier oder von mindestens eine
mehr 8 000 Kraft- durchschnittliche
Fahrstreifen fahrzeugen in tägliche
auf einer einem Progno- Verkehrsbelastung
durchgehenden sezeitraum von (DTV) von
Länge von fünf Jahren zu mindestens
mindestens erwarten ist; 2 000 Kraftfahr-
10 km; e) Neubau zeugen in einem
b) Neubau sonstiger Prognosezeitraum
sonstiger Straßen oder von fünf Jahren zu
Straßen oder ihrer Teilab- erwarten ist;
ihrer Teilab- schnitte mit h) Ausbaumaßnahmen
schnitte mit einer sonstiger Art an
einer durchgehenden Schnellstraßen *1),
durchgehenden Länge von Neubau sonstiger
Länge von mindestens Straßen oder ihrer
mindestens 5 km, wenn auf Teilabschnitte mit
10 km, wenn der neuen einer durchgehenden
auf der neuen Straße eine Länge von
Straße eine durchschnitt- mindestens 500 m,
durchschnitt- liche tägliche jeweils wenn ein
liche tägliche Verkehrsbe- schutzwürdiges
Verkehrsbe- lastung (DTV) Gebiet der
lastung (DTV) von mindestens Kategorien B oder D
von mindestens 15 000 Kraft- berührt wird und
2 000 Kraft- fahrzeugen in eine
fahrzeugen in einem Progno- durchschnittliche
einem Progno- sezeitraum von tägliche
sezeitraum von fünf Jahren zu Verkehrsbelastung
fünf Jahren zu erwarten ist; (DTV) von
erwarten ist; f) Vorhaben der mindestens
als Neubau gilt lit. a, b, c 2 000 Kraftfahr-
auch die oder e, wenn zeugen in einem
Zulegung von das Längenkri- Prognosezeitraum
zwei auf vier terium der von fünf Jahren
oder mehr jeweiligen lit. zu erwarten ist;
Fahrstreifen; nur gemeinsam i) Neubau sonstiger
c) Neuerrichtung mit daran Straßen oder ihrer
einer zweiten unmittelbar Teilabschnitte,
Richtungsfahr- angrenzenden, wenn ein
bahn auf einer noch nicht oder schutzwürdiges
durchgehenden in den letzten Gebiet der
Länge von 10 Jahren dem Kategorie E berührt
mindestens Verkehr frei wird und eine
10 km; gegebenen durchschnittliche
Teilstücken tägliche
erreicht wird; Verkehrsbelastung
(DTV) von
mindestens
15 000 Kraftfahr-
zeugen in einem
Prognosezeitraum
von fünf Jahren zu
erwarten ist;
Als Neubau im Sinn
der lit. g bis i gilt
auch die Zulegung von
zwei auf vier oder
mehr Fahrstreifen;
ausgenommen von lit. g
bis i ist die
Berührung von
schutzwürdigen
Gebieten
ausschließlich durch
Schutzbauten zur
Beseitigung von
Gefahrenbereichen oder
durch auf Grund von
Katastrophenfällen,
durch die
Niveaufreimachung von
Eisenbahnkreuzungen
oder durch
Brückenneubauten
bedingte Umlegungen
von bestehenden
Straßen.
Bei lit. g und h ist
§ 3a Abs. 5 nicht
anzuwenden.
Von Z 9 sind
Bundesstraßen (§ 23a)
nicht erfasst.
____________________________________________________________________
Z 10 a) Neubau von d) Vorhaben der e) Neubau von
Eisenbahn-Fern- lit. b und c, Eisenbahnstrecken
verkehrs- wenn das oder ihrer
strecken oder Längenkriterium Teilabschnitte wenn
ihrer nur gemeinsam ein schutzwürdiges
Teilabschnitte; mit daran Gebiet der
b) Neubau von unmittelbar Kategorien A, B, C
sonstigen angrenzenden, oder E berührt
Eisenbahn- noch nicht oder wird;
strecken oder in den letzten f) Änderung von
ihrer 10 Jahren dem Eisenbahnstrecken
Teilabschnitte Verkehr frei oder ihrer
auf einer gegebenen Teilabschnitte wenn
durchgehenden Teilstücken die Mitte des
Länge von erfüllt ist und äußersten Gleises
mindestens die Behörde im der geänderten
10 km; Einzelfall Trasse von der
c) Änderung von feststellt, Mitte des äußersten
Eisenbahn- dass auf Grund Gleises der
strecken oder einer bestehenden Trasse
ihrer Kumulierung der mehr als 100 m
Teilabschnitte Auswirkungen entfernt ist und
auf einer der Teilstücke ein schutzwürdiges
durchgehenden mit erheblichen Gebiet der
Länge von schädlichen, Kategorien A, B, C
mindestens belästigenden oder E berührt
10 km, sofern oder wird;
die Mitte des belastenden g) Änderung von
äußersten Auswirkungen Eisenbahnstrecken
Gleises der auf die Umwelt durch Zulegung
geänderten zu rechnen und eines Gleises auf
Trasse von der daher eine einer durchgehenden
Mitte des Umweltverträg- Länge von
äußersten lichkeitsprü- mindestens 2,5 km,
Gleises der fung für das wenn ein
bestehenden geplante schutzwürdiges
Trasse mehr als Vorhaben Gebiet der
100 m entfernt durchzuführen Kategorien A, B
ist; ist; oder C berührt
wird;
h) Änderung von
Eisenbahnstrecken
oder ihrer
Teilabschnitte mit
einem
Verkehrsaufkommen
(vor oder nach der
Kapazitätserhöhung)
von mindestens
60 000 Zügen/Jahr
durch Erhöhung der
Zugkapazität um
mindestens 25%,
wenn ein
schutzwürdiges
Gebiet der
Kategorie E berührt
wird.
Ausgenommen von
lit. e bis h sind
Straßenbahnen,
Stadtschnellbahnen
in Hochlage,
Untergrundbahnen,
Hängebahnen und
ähnliche Bahnen
besonderer Bauart,
die ausschließlich
oder vorwiegend
der Personenbeför-
derung dienen,
innerhalb
geschlossener
Siedlungsgebiete,
sowie
Anschlussbahnen;
ausgenommen ist
auch die Berührung
von schutzwürdigen
Gebieten
ausschließlich
durch Schutzbauten
zur Beseitigung
von
Gefahrenbereichen
oder durch auf
Grund von
Katastrophenfällen
bedingte
Umlegungen.
Bei lit. c, f, g
und h ist § 3a
Abs. 5 nicht
anzuwenden. Von
Z 10 sind Hoch-
leistungsstrecken
(§ 23b) nicht
erfasst.
____________________________________________________________________
Z 11 a) Verschubbahn- c) Verschubbahnhöfe in
höfe mit einer schutzwürdigen
Flächeninan- Gebieten der
spruchnahme von Kategorien A oder C
mindestens mit einer Flächen-
75 ha; inanspruchnahme von
b) Frachtenbahn- mindestens 30 ha;
höfe, d) Frachtenbahnhöfe,
Güterterminals Güterterminals oder
oder Güterver- Güterverkehrs-
kehrszentren zentren in
mit einer schutzwürdigen
Flächeninan- Gebieten der
spruchnahme von Kategorien A oder C
mindestens mit einer Flächen-
50 ha; inanspruchnahme von
mindestens 25 ha.
____________________________________________________________________
Z 12 a) Neuerschließung c) Neuerschließung
oder Änderung oder Änderung
(Erweiterung) (Erweiterung) von
von Gletscher- Schigebieten *1a)
schigebieten, durch Errichtung
wenn damit von
eine Flächenin- Seilförderanlagen
anspruchnahme zur
durch Personenbeförderung
Pistenneubau oder Schleppliften
oder durch oder Errichtung von
Lifttrassen Pisten in
verbunden ist; schutzwürdigen
b) Neuerschließung Gebieten der
oder Änderung Kategorie A, wenn
(Erweiterung) damit eine Flächen-
von inanspruchnahme
Schigebieten durch Pistenneubau
*1a) durch oder durch
Errichtung von Lifttrassen von
Seilförder- mindestens 10 ha
anlagen zur verbunden ist.
Personenbeför-
derung oder Bei Z 12 sind § 3
Schleppliften Abs. 2 und § 3a Abs. 6
oder Errichtung mit der Maßgabe
von Pisten, anzuwenden, dass die
wenn damit eine Behörde im Einzelfall
Flächeninan- festzustellen hat, ob
spruchnahme mit auf Grund einer
Geländeverän- Kumulierung der
derung durch Auswirkungen mit
Pistenneubau erheblichen
oder durch schädlichen,
Lifttrassen von belästigenden oder
mindestens belastenden
20 ha verbunden Auswirkungen auf die
ist; Umwelt zu rechnen und
daher eine Umweltver-
träglichkeitsprüfung
durchzuführen ist,
wenn mit dem
beantragten Vorhaben
oder der beantragten
Änderung eine
Flächeninanspruchnahme
durch Pistenneubau
oder durch Lifttrassen
von mindestens 5 ha
verbunden ist und
dieses Vorhaben mit
einem oder mehreren
anderen derartigen
Vorhaben in einem
räumlichen
Zusammenhang steht.
____________________________________________________________________
Z 13 a) Rohrleitungen b) Rohrleitungen für
für den den Transport von
Transport von Öl, Erdölprodukten,
Öl, Chemikalien oder
Erdölprodukten, Gas in
Chemikalien schutzwürdigen
oder Gas mit Gebieten der
einem Innen- Kategorien A oder C
durchmesser von mit einem
mindestens Innendurchmesser
800 mm und von mindestens
einer Länge von 500 mm und einer
mindestens Länge von
40 km; mindestens 25 km.
Berechnungsgrundlage
für Änderungen (§ 3a
Abs. 2 und 3) der
lit. a und b ist die
Leitungslänge.
____________________________________________________________________
Z 14 a) Neubau von e) Neuerrichtung von
Flugplätzen, Pisten in
ausgenommen schutzwürdigen
Segelflugfelder Gebieten der
und Flugplätze Kategorien A, D
für oder E mit einer
Hubschrauber, Grundlänge von
die überwiegend mindestens 1 050 m;
Rettungsein- f) Änderungen von
sätzen, Flugplätzen durch
Einsätzen der Neuerrichtung oder
Sicherheitsver- Verlängerung von
waltung, der Pisten in
Erfüllung von schutzwürdigen
Aufgaben der Gebieten der
Landesverteidi- Kategorien A, D
gung oder der oder E, wenn durch
Verkehrsüber- die Neuerrichtung
wachung mit oder Verlängerung
Hubschraubern die
dienen; Gesamtpistenlänge
b) Neuerrichtung um mindestens 12,5%
von Pisten mit erweitert wird;
einer g) Änderungen von
Grundlänge von Flugplätzen in
mindestens schutzwürdigen
2 100 m; Gebieten der
c) Änderungen von Kategorien A, D
Flugplätzen oder E, wenn
durch dadurch eine
Neuerrichtung Erhöhung der Anzahl
oder der Flugbewegungen
Verlängerung (mit
von Pisten, Motorflugzeugen,
wenn durch die Motorseglern im
Neuerrichtung Motorflug oder
oder Hubschraubern) um
Verlängerung mindestens 12,5% in
die Gesamt- einem
pistenlänge um Prognosezeitraum
mindestens 25% von 5 Jahren zu
erweitert wird; erwarten ist.
d) Änderungen von
Flugplätzen, Von lit. b bis g
wenn dadurch ausgenommen ist die
eine Erhöhung Errichtung von Pisten und
der Anzahl der für Zwecke der Verlängerung von
Flugbewegungen Militärluftfahrt aus Pisten sowie sonstige
(mit Motorflug- Anlass eines Einsatzes Änderungen von
zeugen, des Bundesheeres gemäß Flugplätzen, die im
Motorseglern im § 2 Abs. 1 des überwiegenden Ausmaß
Motorflug oder Wehrgesetzes 2001 für Zwecke der
Hubschraubern) (WG 2001), BGBl. I Militärluftfahrt
um mindestens Nr. 146 genützt werden.
15.000 20.000 in einem
Prognosezeit- Von lit. c und f
… 70 unveränderte Absätze
raum von ausgenommen sind
5 Jahren zu weiters Vorhaben, die
erwarten ist. ausschließlich der
Erhöhung der
Flugsicherheit dienen.
____________________________________________________________________
Z 15 a) Neubau von d) Neubau von
Häfen, Kohle- Häfen, Kohle- oder
oder Ölländen, Ölländen in
die Schiffen schutzwürdigen
mit einer Gebieten der
Tragfähigkeit Kategorien A
von mehr als oder C;
1 350 t e) Änderungen von
zugänglich Häfen in
sind; schutzwürdigen
b) Änderungen von Gebieten der
Häfen durch Kategorien A oder C
Erweiterung der durch Erweiterung
Wasserfläche der Wasserfläche
oder Vertiefung oder Vertiefung
jeweils um jeweils um
mindestens 25%; mindestens 12,5%;
c) Neubau von f) Neubau von
Wasserstraßen, Wasserstraßen in
die Schiffen schutzwürdigen
mit einer Gebieten der
Tragfähigkeit Kategorien A
von mehr als oder C.
1 350 t
zugänglich
sind.
____________________________________________________________________
Z 16 a) Starkstromfrei- b) Starkstromfrei-
leitungen mit leitungen in
einer schutzwürdigen
Nennspannung Gebieten der
von mindestens Kategorien A oder B
220 kV und mit einer
einer Länge von Nennspannung von
mindestens mindestens 110 kV
15 km; und einer Länge von
mindestens 20 km.
Berechnungsgrundlage
für Änderungen (§ 3a
Abs. 2 und 3) von
lit. a und b ist die
Leitungslänge.
____________________________________________________________________
Z 17 a) Freizeit- oder b) Freizeit- oder
Vergnügungs- Vergnügungsparks
parks *2), *2), Sportstadien
Sportstadien oder Golfplätze in
oder Golfplätze schutzwürdigen
mit einer Gebieten der
Flächeninan- Kategorien A oder D
spruchnahme von mit einer Flächen-
mindestens inanspruchnahme
10 ha oder von mindestens 5 ha
mindestens oder mindestens
1 500 750 Stellplätzen
Stellplätzen für Kraftfahrzeuge.
für
Kraftfahrzeuge; Bei lit. a und b ist
§ 3a Abs. 5 mit der
Maßgabe anzuwenden,
dass die beantragte
Änderung eine Kapazi-
tätsausweitung von 25%
des Schwellenwertes
nicht erreichen muss.
____________________________________________________________________ c) Vorhaben nach lit.
Z 18 a) Industrie- oder c) Industrie- oder und b und damit
Gewerbeparks Gewerbeparks *3) in Zusammenhang
*3) mit einer schutzwürdigen stehende Anlagen,
Flächeninan- Gebieten der die auf Grund von
spruchnahme von Kategorien A oder D Vereinbarungen mit
mindestens mit einer Flächen- internationalen
50 ha; inanspruchnahme von Organisationen für
b) Städtebauvor- mindestens 25 ha. Großveranstaltungen
haben *3a) mit (zB Olympische
einer Spiele, Welt- oder
Nutzfläche von Europa-
mehr als meisterschaften,
100.000 m2; Formel 1-Rennen)
____________________________________________________________________ errichtet,
Z 19 a) Einkaufszentren b) Einkaufszentren verändert oder
*4) mit einer *4) in erweitert werden,
Flächeninan- schutzwürdigen nach Durchführung
spruchnahme von Gebieten der einer
mindestens Kategorien A oder D Einzelfallprüfung
10 ha oder mit einer Flächen- gemäß § 3 Abs. 4a;
mindestens inanspruchnahme von Lit. a und b sind
1 000 Stell- mindestens 5 ha nicht anzuwenden, wenn
plätzen für oder mindestens die besonderen
Kraftfahrzeuge; 500 Stellplätzen Voraussetzungen der
für Kraftfahrzeuge lit. c vorliegen.
Bei lit. a und b ist ____________________________________________________________________
§ 3a Abs. 5 mit der Z 18 a) Industrie- oder c) Industrie- oder
Maßgabe anzuwenden, Gewerbeparks Gewerbeparks *3) in
dass die beantragte *3) mit einer schutzwürdigen
Änderung eine Kapazi- Flächeninan- Gebieten der
tätsausweitung spruchnahme von 25% Kategorien A oder D
des Schwellenwertes mindestens mit einer Flächen-
nicht erreichen muss. 50 ha; inanspruchnahme von
____________________________________________________________________ b) Städtebauvor- mindestens 25 ha.
Z 20 a) Beherbergungs- b haben *3a) Beherbergungs- mit
betriebe, wie betriebe, wie einer
Hotels oder Hotels oder Nutzfläche von
Feriendörfer, Feriendörfer, samt mehr als
samt Neben- Nebeneinrichtungen 100.000 m2;
einrichtungen in schutzwürdigen ____________________________________________________________________
mit einer Gebieten der Z 19 a) Einkaufszentren b) Einkaufszentren
Bettenzahl von Kategorien A oder B *4) mit einer *4) in
mindestens mit einer Flächeninan- schutzwürdigen
500 Betten oder Bettenzahl spruchnahme von Gebieten der
einer Flächen- mindestens Kategorien A oder D
inanspruchnahme 250 Betten 10 ha oder mit einer Flächen-
von mindestens einer Flächeninan- inanspruchnahme von
1 000 Stell- mindestens 5 ha, außerhalb spruchnahme von
geschlossener plätzen für oder mindestens 2,5 ha,
Siedlungs- außerhalb Kraftfahrzeuge; 500 Stellplätzen
gebiete; geschlossener für Kraftfahrzeuge.
Siedlungsgebiete Bei lit. a und b ist
____________________________________________________________________ § 3a Abs. 5 mit der
Z 21 a) Öffentlich b) öffentlich Maßgabe anzuwenden,
zugängliche zugängliche dass die beantragte
Parkplätze oder Parkplätze oder Änderung eine Kapazi-
Parkgaragen *4a) Parkgaragen *4a) tätsausweitung von 25%
für für Kraftfahrzeuge des Schwellenwertes
Kraftfahrzeuge in schutzwürdigen nicht erreichen muss.
mit mindestens Gebieten der ____________________________________________________________________
1 500 Stell- Kategorie A, B Z 20 a) Beherbergungs- b) Beherbergungs-
plätzen für oder D mit betriebe, wie betriebe, wie
Kraftfahrzeuge; mindestens Hotels oder Hotels oder
750 Stellplätzen Feriendörfer, Feriendörfer, samt
für Kraftfahrzeuge. samt Neben- Nebeneinrichtungen
____________________________________________________________________ einrichtungen in schutzwürdigen
Z 22 a) Jachthäfen b) Jachthäfen mit einer Gebieten der
(einschließlich (einschließlich Bettenzahl von Kategorien A oder B
Bojenfelder) Bojenfelder) in mindestens mit einer
mit mindestens schutzwürdigen 500 Betten oder Bettenzahl von
300 Gebieten der einer Flächen- mindestens
Liegeplätzen Kategorie A mit inanspruchnahme 250 Betten oder
für Sportboote; von mindestens einer Flächeninan-
150 Liegeplätzen 5 ha, außerhalb spruchnahme von
für Sportboote. geschlossener mindestens 2,5 ha,
____________________________________________________________________ Siedlungs- außerhalb
Z 23 a) Campingplätze b) Campingplätze in gebiete; geschlossener
außerhalb schutzwürdigen Siedlungsgebiete.
geschlossener Gebieten der ____________________________________________________________________
Siedlungs- Kategorie A mit Z 21 a) Öffentlich b) öffentlich
gebiete mit mindestens zugängliche zugängliche
mindestens 500 250 Stellplätzen, Parkplätze oder Parkplätze oder
Stellplätzen; außerhalb Parkgaragen *4a) Parkgaragen *4a)
geschlossener für für Kraftfahrzeuge
Siedlungsgebiete. Kraftfahrzeuge in schutzwürdigen
____________________________________________________________________ mit mindestens Gebieten der
Z 24 a) Ständige Renn- b) ständige Renn- oder 1 500 Stell- Kategorie A, B
oder Teststrecken plätzen für oder D mit
Teststrecken Kraftfahrzeuge in; mindestens
für schutzwürdigen 750 Stellplätzen
für Kraftfahrzeuge Gebieten der.
ab 2 km Länge; Kategorie A. ____________________________________________________________________
____________________________________________________________________ Z 22 a) Jachthäfen b) Jachthäfen
Bergbau (einschließlich (einschließlich
____________________________________________________________________ Bojenfelder) Bojenfelder) in
Z 25 a) Entnahme von c) Entnahme von mit mindestens schutzwürdigen
mineralischen mineralischen 300 Gebieten der
Rohstoffen im Rohstoffen im Liegeplätzen Kategorie A mit
Tagbau Tagbau für Sportboote; mindestens
(Lockergestein (Lockergestein - 150 Liegeplätzen
- Nass- oder - Nass- oder für Sportboote.
Trocken- Trocken- ____________________________________________________________________
baggerung, baggerung, Z 23 a) Campingplätze b) Campingplätze in
Festgestein im Festgestein im außerhalb schutzwürdigen
Kulissenabbau Kulissenabbau geschlossener Gebieten der
mit Siedlungs- Kategorie A mit
Sturzschacht, Sturzschacht, gebiete mit mindestens
Schlauchband- Schlauchband- mindestens 500 250 Stellplätzen,
förderung oder förderung oder Stellplätzen; außerhalb
einer in ihren einer in ihren geschlossener
Umweltaus- Umweltaus- Siedlungsgebiete.
wirkungen wirkungen ____________________________________________________________________
gleichartigen gleichartigen Z 24 a) Ständige Renn- b) ständige Renn- oder
Fördertechnik) Fördertechnik) oder Teststrecken für
oder oder Teststrecken Kraftfahrzeuge in
Torfgewinnung Torfgewinnung für schutzwürdigen
mit einer in schutzwürdigen Kraftfahrzeuge Gebieten der
Fläche *5) von Gebieten der ab 2 km Länge; Kategorie A.
mindestens Kategorien A oder E c) die
20 ha; und für Wiedererrichtung,
b) Erweiterungen Nassbaggerung und Erweiterung oder
einer Entnahme Torfgewinnung auch Adaption von
von Kategorie C, mit Rennstrecken nach
mineralischen einer Fläche *5) lit. a und b, die
Rohstoffen im von mindestens 20 Jahre
Tagbau 10 ha; bestehen oder
(Lockergestein d) Erweiterungen einer Bestand gehabt
- Nass- oder Entnahme von haben, sowie
Trocken- mineralischen Strecken nach lit. a
baggerung, Rohstoffen im und b zum Zweck der
Festgestein im Tagbau Fahr- und
Kulissenabbau (Lockergestein - Sicherheits-
mit Nass- oder qualitätschecks von
Sturzschacht, Trockenbaggerung, Fahrzeug-
Schlauchband- Festgestein im herstellern, bei
förderung oder Kulissenabbau mit denen gesetzlich
einer in ihren Sturzschacht, zwingend
Umweltaus- Schlauchbandförde- vorgeschriebene
wirkungen rung oder einer in Sicherheits-
gleichartigen ihren überprüfungen
Fördertechnik) Umweltauswirkungen (Funktions-
oder einer gleichartigen tüchtigkeit, etwa
Torfgewinnung von Lenkung, Fördertechnik) oder
wenn Bremsen), die Fläche einer Torfgewinnung einen
*5) der in den in schutzwürdigen integrierten
letzten Gebieten der Bestandteil des
10 Jahren Kategorien A oder E Produktionszyklus
bestehenden und für darstellen,
oder Nassbaggerung und durchgeführt
genehmigten Torfgewinnung auch werden, nach
Abbaue und der Kategorie C, wenn Durchführung einer
beantragten die Fläche *5) der Einzelfallprüfung
Erweiterung in den letzten gemäß § 3 Abs. 4a;
mindestens 10 Jahren Lit. a und b sind
20 ha und die bestehenden oder nicht anzuwenden, wenn
zusätzliche genehmigten Abbaue die besonderen
Flächeninan- und Voraussetzungen der beantragten
spruchnahme *5) Erweiterung lit. c vorliegen.
mindestens 5 ha mindestens 10 ha ____________________________________________________________________
beträgt; und die zusätzliche Bergbau
Flächeninanspruch- ____________________________________________________________________
nahme *5 Z 25 a) Entnahme von c) Entnahme von
mindestens 2,5 ha mineralischen mineralischen
beträgt; Rohstoffen im Rohstoffen im
Ausgenommen von Z 25 Tagbau Tagbau
sind die unter Z 37 (Lockergestein (Lockergestein -
erfassten Tätigkeiten. - Nass- oder - Nass- oder
____________________________________________________________________ Trocken- Trocken-
Z 26 a) Entnahme von c) Entnahme von baggerung, baggerung,
mineralischen mineralischen Festgestein im Festgestein im
Rohstoffen im Rohstoffen im Kulissenabbau Kulissenabbau
Tagbau Tagbau mit mit
(Festgestein) (Festgestein) in Sturzschacht, Sturzschacht,
mit einer schutzwürdigen Schlauchband- Schlauchband-
Fläche *5) von Gebieten der förderung oder förderung oder
mindestens Kategorie A oder E einer in ihren einer in ihren
10 ha; mit einer Fläche Umweltaus- Umweltaus-
b) Erweiterungen *5) von mindestens wirkungen wirkungen
einer Entnahme 5 ha; gleichartigen gleichartigen
von d Fördertechnik) Erweiterungen einer Fördertechnik)
mineralischen Entnahme von oder oder
Rohstoffen im mineralischen Torfgewinnung Torfgewinnung
Tagbau Rohstoffen im mit einer in schutzwürdigen
(Festgestein Fläche *5), Tagbau von Gebieten der
wenn die Fläche (Festgestein) in mindestens Kategorien A oder E
*5) der in den schutzwürdigen 20 ha; und für
letzten zehn Gebieten der b) Erweiterungen Nassbaggerung und
Jahren Kategorie A oder E, einer Entnahme Torfgewinnung auch
bestehenden wenn die Fläche *5) von Kategorie C, mit
oder der in den letzten mineralischen einer Fläche *5)
genehmigten zehn Jahren Rohstoffen im von mindestens
Abbaue und der bestehenden oder Tagbau 10 ha;
beantragten genehmigten Abbaue (Lockergestein d) Erweiterungen einer
Erweiterung und der beantragten - Nass- oder Entnahme von
mindestens Erweiterung Trocken- mineralischen
13 ha und die mindestens 7,5 ha baggerung, Rohstoffen im
zusätzliche und die zusätzliche Festgestein im Tagbau
Flächeninan- Flächeninanspruch- Kulissenabbau (Lockergestein -
spruchnahme *5) nahme *5) mit Nass- oder
mindestens 3 ha mindestens 1,5 ha Sturzschacht, Trockenbaggerung,
beträgt; beträgt. Schlauchband- Festgestein im
____________________________________________________________________ förderung oder Kulissenabbau mit
Z 27 a) Untertagebau b) Untertagebau einer in ihren Sturzschacht,
mit einer schutzwürdigen Umweltaus- Schlauchbandförde-
Flächeninan- Gebieten der wirkungen rung oder einer in
spruchnahme für Kategorie A mit gleichartigen ihren
zusammenhängen- einer Flächeninan- Fördertechnik) Umweltauswirkungen
de obertägige spruchnahme für oder einer gleichartigen
Anlagen und zusammenhängende Torfgewinnung, Fördertechnik) oder
Betriebsein- obertägige Anlagen wenn die Fläche einer Torfgewinnung
richtungen von und Betriebsein- *5) der in den in schutzwürdigen
mindestens richtungen von letzten Gebieten der
10 ha; mindestens 5 ha. Jahren Kategorien A oder E
____________________________________________________________________ bestehenden und für
Z 28 Neuerrichtung von oder Nassbaggerung und
Anlagen für genehmigten Torfgewinnung auch
Tiefbohrungen ab Abbaue und der Kategorie C, wenn
1 000 m Teufe in beantragten die Fläche *5) der
schutzwürdigen Erweiterung in den letzten
Gebieten der mindestens 10 Jahren
Kategorie A; 20 ha und die bestehenden oder
ausgenommen sind zusätzliche genehmigten Abbaue
Probe- Flächeninan- und der beantragten
Erkundungsbohrungen, spruchnahme *5) Erweiterung
Bohrlochbergbau auf mindestens 5 ha mindestens 10 ha
Salz sowie beträgt; und die unter zusätzliche
Z 29 und 33 erfassten Flächeninanspruch-
Tätigkeiten. nahme *5)
____________________________________________________________________ mindestens 2,5 ha
Z 29 a) Förderung von c) Förderung von Erdöl beträgt;
Erdöl oder Erdgas in Ausgenommen von Z 25
Erdgas mit schutzwürdigen sind die unter Z 37
einer Kapazität Gebieten der erfassten Tätigkeiten.
von mindestens Kategorie A mit ____________________________________________________________________
500 t/d pro einer Kapazität Z 26 a) Entnahme von c) Entnahme von
Sonde bei Erdöl mindestens 250 t/d mineralischen mineralischen
und von pro Sonde bei Erdöl Rohstoffen im Rohstoffen im
mindestens und von mindestens Tagbau Tagbau
500 000 m3/d 250 000 m3/d pro (Festgestein) (Festgestein) in
pro Sonde bei Sonde bei Erdgas; mit einer schutzwürdigen
Erdgas; d Fläche *5) Gewinnungsstationen von Gebieten der
b) Gewinnungssta- des Kohlenwasser- mindestens Kategorie A oder E
tionen des stoffbergbaus in 10 ha; mit einer Fläche
Kohlenwasser- schutzwürdigen b) Erweiterungen *5) von mindestens
stoffbergbaus Gebieten der einer Entnahme 5 ha;
mit von d) Erweiterungen einer Kategorie A mit
Verarbeitungs- einer Verarbei- mineralischen Entnahme von
kapazität von tungskapazität von Rohstoffen im mineralischen
mindestens mindestens 750 t/d Tagbau Rohstoffen im
2 000 t/d bei bei Erdöl und von (Festgestein), Tagbau
Erdöl und von mindestens wenn die Fläche (Festgestein) in
mindestens 1 000 000 m3/d bei *5) der in den schutzwürdigen
2 000 000 m3/d Erdgas. letzten zehn Gebieten der
bei Erdgas; Jahren Kategorie A oder E,
(Mengen bzw. bestehenden wenn die Fläche *5)
Volumenangaben bei oder der in den letzten
atmosphärischem genehmigten zehn Jahren
Druck.) Abbaue und der bestehenden oder
____________________________________________________________________ beantragten genehmigten Abbaue
Wasserwirtschaft Erweiterung und der beantragten
____________________________________________________________________ mindestens Erweiterung
Z 30 Wasserkraftanlagen 13 ha und die mindestens 7,5 ha
(Talsperren, zusätzliche und die zusätzliche
Flussstaue, Flächeninan- Flächeninanspruch-
Ausleitungen spruchnahme *5) mit nahme *5)
einer mindestens 3 ha mindestens 1,5 ha
Engpassleistung beträgt; beträgt.
von mindestens ____________________________________________________________________
15 MW sowie Z 27 a) Untertagebau b) Untertagebau in
Kraftwerke in mit einer schutzwürdigen
Kraftwerksketten Flächeninan- Gebieten der
*7) ab 2 MW. spruchnahme für Kategorie A mit
____________________________________________________________________ zusammenhängen- einer Flächeninan-
Z 31 a) Stauwerke und b) Stauwerke und de obertägige spruchnahme für
sonstige sonstige Anlagen und zusammenhängende
Betriebsein- obertägige Anlagen zur zur Zurückhaltung
Zurückhaltung oder dauerhaften richtungen von und Betriebsein-
oder Speicherung mindestens richtungen von
dauerhaften Wasser in 10 ha; mindestens 5 ha.
Speicherung von schutzwürdigen ____________________________________________________________________
Wasser, in Gebieten der Z 28 Neuerrichtung von
denen über Kategorie A mit Anlagen für
10 000 000 m3 einer Tiefbohrungen ab
Wasser neu oder Speicherkapazität 1 000 m Teufe in
zusätzlich von mindestens schutzwürdigen
zurückgehalten 2 000 000 m3. Gebieten der
oder Kategorie A;
gespeichert ausgenommen sind
werden; Probe- und
____________________________________________________________________ Erkundungsbohrungen,
Z 32 a) Grundwasserent- Bohrlochbergbau auf
nahme- oder Salz sowie die unter
künstliche Z 29 und 33 erfassten
Grundwasseran- Tätigkeiten.
reicherungs- ____________________________________________________________________
projekte mit Z 29 a) Förderung von c) Förderung von Erdöl
einem Erdöl oder Erdgas in
jährlichen Erdgas mit schutzwürdigen
Entnahme- oder einer Kapazität Gebieten der
Anreicherungs- von mindestens Kategorie A mit
volumen 500 t/d pro einer Kapazität von
Sonde bei Erdöl mindestens 250 t/d
10 000 000 m3; und von pro Sonde bei Erdöl
b) andere Grund- mindestens und von mindestens
wasserentnahme- 500 000 m3/d 250 000 m3/d pro
projekte *8), pro Sonde bei Sonde bei Erdgas;
wenn im Erdgas; d) Gewinnungsstationen
Jahresmittel b) Gewinnungssta- des Kohlenwasser-
mehr als 90% tionen des stoffbergbaus in
des ersten Kohlenwasser- schutzwürdigen
Grundwasser- stoffbergbaus Gebieten der
horizontes des mit einer Kategorie A mit
im langjährigen Verarbeitungs- einer Verarbei-
Mittel sich neu kapazität von tungskapazität von
bildenden mindestens mindestens 750 t/d
Grundwasser- 2 000 t/d bei bei Erdöl und von
dargebotes des Erdöl und von mindestens
von der mindestens 1 000 000 m3/d bei
Entnahme 2 000 000 m3/d Erdgas.
betroffenen bei Erdgas; oder
Einzugsgebietes (Mengen bzw.
beansprucht Volumenangaben bei
werden sollen; atmosphärischem
c Druck.) andere
künstliche ____________________________________________________________________
Grundwasseran- Wasserwirtschaft
reicherungspro- ____________________________________________________________________
jekte *9), wenn Z 30 Wasserkraftanlagen
im Jahresmittel (Talsperren,
mehr als 90% Flussstaue,
des ersten Ausleitungen) mit
Grundwasser- einer
horizontes des Engpassleistung
im langjährigen von mindestens
Mittel sich neu 15 MW sowie
bildenden Kraftwerke in
Grundwasserdar- Kraftwerksketten
gebotes im *7) ab 2 MW.
Abströmbereich ____________________________________________________________________
dotiert werden Z 31 a) Stauwerke und b) Stauwerke und
sollen. sonstige sonstige Anlagen
____________________________________________________________________ Anlagen zur zur Zurückhaltung
Z 33 Neuerrichtung von Zurückhaltung oder dauerhaften
Anlagen für oder Speicherung von
Tiefbohrungen im dauerhaften Wasser in
Zusammenhang mit der Speicherung von schutzwürdigen
Wasserversorgung ab Wasser, in Gebieten der
1 000 m Teufe in denen über Kategorie A mit
schutzwürdigen 10 000 000 m3 einer
Gebieten der Wasser neu oder Speicherkapazität
Kategorien A oder C; zusätzlich von mindestens
ausgenommen sind zurückgehalten 2 000 000 m3.
Probe- und oder
Erkundungsbohrungen. gespeichert
____________________________________________________________________ werden;
Z 34 Wasserfernleitungen ____________________________________________________________________
mit einer Länge von Z 32 a) Grundwasserent-
mindestens 100 km in nahme- oder
schutzwürdigen künstliche
Gebieten der Grundwasseran-
Kategorie C. reicherungs-
____________________________________________________________________ projekte mit
Z 35 Anlagen zur einem
Bodenentwässerung jährlichen
mit einer Fläche Entnahme- oder
von mindestens Anreicherungs-
300 ha. volumen von
____________________________________________________________________ mindestens
Z 36 Anlagen zur 10 000 000 m3;
Bodenbewässerung b) andere Grund-
mit einer wasserentnahme-
jährlichen projekte *8),
Bewässerungsfläche wenn im
von mindestens Jahresmittel
2 500 ha. mehr als 90%
____________________________________________________________________ des ersten
Z 37 Gewinnung von Grundwasser-
mineralischen horizontes des
Rohstoffen durch im langjährigen
Baggerung in einem Mittel sich neu
Fluss in bildenden
schutzwürdigen Grundwasser-
Gebieten der dargebotes des
Kategorie A mit einer von der
Entnahmemenge von mehr Entnahme
als insgesamt betroffenen
400 000 m3 oder mehr Einzugsgebietes
als 100 000 m3/a, beansprucht
ausgenommen werden sollen;
flussbauliche c) andere
Erhaltungsmaßnahmen an künstliche
diesem Fluss. Grundwasseran-
____________________________________________________________________ reicherungspro-
Z 38 (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 153/2004) jekte *9), wenn
____________________________________________________________________ im Jahresmittel
Z 39 a) Bauvorhaben zur c) Bauvorhaben zur mehr als 90%
Umleitung von Umleitung von des ersten
Wasserressour- Wasserressourcen Grundwasser-
cen von einem von einem horizontes des
Flusseinzugsge- Flusseinzugsgebiet im langjährigen
biet in ein in ein anderes in Mittel sich neu
anderes, wenn schutzwürdigen bildenden
durch die Gebieten der Grundwasserdar-
Umleitung Kategorie A, wenn gebotes im
Wassermangel durch die Umleitung Abströmbereich
verhindert Wassermangel dotiert werden
werden soll und verhindert werden sollen.
mehr als soll und mehr als ____________________________________________________________________
100 000 000 25 000 000 m3/a an Z 33 Neuerrichtung von
m3/a an Wasser Wasser umgeleitet Anlagen für
umgeleitet werden; Tiefbohrungen im
werden; Zusammenhang mit der
b) andere von Z 39 ausgenommen Wasserversorgung ab
Bauvorhaben zur sind Bauvorhaben zur 1 000 m Teufe in
Umleitung von Umleitung von schutzwürdigen
Wasserressour- Wasserressourcen zur Gebieten der
cen von einem Trinkwasserversorgung. Kategorien A oder C;
Flusseinzugsge- ausgenommen sind
biet in ein Probe- und
anderes, wenn Erkundungsbohrungen.
der langjährige ____________________________________________________________________
durchschnitt- Z 34 Wasserfernleitungen
liche Wasser- mit einer Länge von
durchfluss des mindestens 100 km in
Flusseinzugsge- schutzwürdigen
biets, dem Gebieten der
Wasser Kategorie C.
entnommen wird, ____________________________________________________________________
2 000 000 000 Z 35 Anlagen zur
m3/a übersteigt Bodenentwässerung
und mehr als 5% mit einer Fläche
dieses von mindestens
Durchflusses 300 ha.
umgeleitet ____________________________________________________________________
werden; Z 36 Anlagen zur
____________________________________________________________________ Bodenbewässerung
Z 40 a) Abwasserreini- b) Abwasserreini- mit einer
gungsanlagen gungsanlagen in jährlichen
mit einem schutzwürdigen Bewässerungsfläche
Bemessungswert Gebieten der von mindestens
von mindestens Kategorien A oder C 2 500 ha.
150 000 Einwoh- mit einem ____________________________________________________________________
nerwerten *10); Bemessungswert Z 37 Gewinnung von
mehr als mineralischen
100 000 Einwohner- Rohstoffen durch
werten *10), wenn Baggerung in einem
die Bemessungs- Fluss in
wassermenge der schutzwürdigen
Abwasserreinigungs- Gebieten der
anlage größer ist Kategorie A mit einer
als Q tief 95% des Entnahmemenge von mehr
Vorfluters an der als insgesamt
Einleitungsstelle. 400 000 m3 oder mehr
____________________________________________________________________ als 100 000 m3/a,
Z 41 Anlegung oder ausgenommen
Verlegung von flussbauliche
Fließgewässern mit Erhaltungsmaßnahmen an
einem mittleren diesem Fluss.
Durchfluss (MQ) ____________________________________________________________________
von mehr als Z 38 (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 153/2004)
1 m3/s auf einer ____________________________________________________________________
Baulänge von Z 39 a) Bauvorhaben zur c) Bauvorhaben zur
mindestens 3 km; Umleitung von Umleitung von
ausgenommen sind Wasserressour- Wasserressourcen
Maßnahmen zur cen von einem von einem
Verbesserung der Flusseinzugsge- Flusseinzugsgebiet
ökologischen biet in ein in ein anderes in
Funktionsfähigkeit anderes, wenn schutzwürdigen
durch die Gebieten der Gewässer
(Renaturierungen). Umleitung Kategorie A, wenn
____________________________________________________________________ Wassermangel durch die Umleitung
Z 42 Schutz- und verhindert Wassermangel
Regulierungsbauten werden soll und verhindert werden
mit einer Baulänge mehr als soll und mehr als
von mehr als 3 km 100 000 000 25 000 000 m3/a an
m3/a an Fließgewässern Wasser Wasser umgeleitet
mit einem umgeleitet werden;
mittleren werden;
Durchfluss (MQ b) andere von Z 39 ausgenommen
von mehr als Bauvorhaben zur sind Bauvorhaben zur
5 m3/s; Umleitung von Umleitung von
ausgenommen sind Wasserressour- Wasserressourcen zur
Maßnahmen zur cen von einem Trinkwasserversorgung.
Verbesserung der Flusseinzugsge-
ökologischen biet in ein
Funktionsfähigkeit anderes, wenn
der Gewässer langjährige
(Renaturierungen). durchschnitt-
____________________________________________________________________ liche Wasser-
Land- und durchfluss des
Forstwirtschaft Flusseinzugsge-
____________________________________________________________________ biets, dem
Z 43 a) Anlagen zum b) Anlagen zum Halten Wasser
Halten oder zur oder zur Aufzucht entnommen wird,
Aufzucht von von Tieren in 2 000 000 000
Tieren ab schutzwürdigen m3/a übersteigt
folgender Gebieten der und mehr als 5%
Größe: Kategorie C dieses
48 000 Lege- oder E ab folgender Durchflusses
hennen-, Größe: umgeleitet
Jung- 40 000 Lege- werden;
hennen-, hennen-, ____________________________________________________________________
Mast- Junghennen-, Z 40 a) Abwasserreini- b) Abwasserreini-
eltern- Masteltern- gungsanlagen gungsanlagen in
tier- tier- oder mit einem schutzwürdigen
oder Truthühner- Bemessungswert Gebieten der
Trut- plätze von mindestens Kategorien A oder C
hühner- 42 500 Mastgeflü- 150 000 Einwoh- mit einem
plätze gelplätze nerwerten *10); Bemessungswert von
65 000 Mastge- 1 400 Mastschwei- mehr als
flügel- neplätze 100 000 Einwohner-
plätze 450 Sauenplätze werten *10), wenn
2 500 Mast- die Bemessungs-
schweine- Betreffend lit. a wassermenge der
plätze und b gilt: Bei Abwasserreinigungs-
700 Sauen- gemischten Beständen anlage größer ist
plätze; werden die als Q tief 95% des
Prozentsätze Vorfluters an der
jeweils erreichten Einleitungsstelle.
Platzzahlen addiert, ____________________________________________________________________
ab einer Summe von Z 41 Anlegung oder
100% ist eine UVP bzw. Verlegung von
eine Einzelfallprüfung Fließgewässern mit
durchzuführen; einem mittleren
Bestände bis 5% der Durchfluss (MQ)
Platzzahlen bleiben von mehr als
unberücksichtigt. 1 m3/s auf einer
____________________________________________________________________ Baulänge von
Z 44 a) Intensive b) intensive mindestens 3 km;
Fischzucht *12) Fischzucht *12) in ausgenommen sind
mit einer schutzwürdigen Maßnahmen zur
Produktions- Gebieten Verbesserung der
kapazität von Kategorie A mit ökologischen
mindestens einer Produktions- Funktionsfähigkeit
300 t/a; kapazität von der Gewässer
mindestens 150 t/a (Renaturierungen).
____________________________________________________________________
Z 45 a) Umwandlung von b) Umwandlung von 42 Schutz- und
Ödland *13) oder Ödland *13) der Regulierungsbauten
naturnahen naturnahen Flächen mit einer Baulänge
Flächen für für Zwecke der von mehr als 3 km
Zwecke der intensiven Land- an Fließgewässern
intensiven wirtschaftsnutzung mit einem
Landwirt- *14) in mittleren
schaftsnutzung schutzwürdigen Durchfluss (MQ)
*14) mit einer Gebieten der von mehr als
Fläche von Kategorie A mit 5 m3/s;
mindestens einer Fläche von ausgenommen sind
70 ha; mindestens 35 ha; Maßnahmen zur
sofern für Vorhaben Verbesserung der
dieser Ziffer nicht ökologischen
das Flurverfassungs- Funktionsfähigkeit
Grundsatzgesetz 1951 der Gewässer
gilt (Renaturierungen).
____________________________________________________________________
Z 46 a) Rodungen auf c) Erstaufforstungen Land- und
einer Fläche mit nicht Forstwirtschaft
von mindestens standortgerechten ____________________________________________________________________
20 ha; Holzarten in Z 43 a) Anlagen zum b) Anlagen zum Halten
b) Erweiterungen schutzwürdigen Halten oder zur oder zur Aufzucht
Aufzucht von Rodungen, Gebieten der von Tieren in
wenn das Kategorie A auf Tieren ab schutzwürdigen
Gesamtausmaß einer Fläche von folgender Gebieten der
der in den mindestens 15 ha; Größe: Kategorie C
letzten zehn d) Erweiterungen von 48 000 Lege- oder E ab folgender
Jahren Erstaufforstungen hennen-, Größe:
genehmigten mit nicht Jung- 40 000 Lege-
Flächen *15) und standortgerechten hennen-, hennen-,
der beantragten Holzarten in Mast- Junghennen-,
Erweiterung schutzwürdigen eltern- Masteltern-
mindestens Gebieten der tier- tier- oder
20 ha und die Kategorie A, wenn oder Truthühner-
zusätzliche das Gesamtausmaß Trut- plätze
Flächeninan- der in den letzten hühner- 42 500 Mastgeflü-
spruchnahme zehn Jahren plätze gelplätze
mindestens 5 ha genehmigten Flächen 65 000 Mastge- 1 400 Mastschwei-
beträgt; und der beantragten flügel- neplätze
Erweiterung plätze 450 Sauenplätze
mindestens 15 ha 2 500 Mast-
und die zusätzliche schweine- Betreffend lit. a
Flächeninanspruch- plätze und b gilt: Bei
nahme mindestens 700 Sauen- gemischten Beständen
3,5 ha beträgt plätze; werden die
e) Rodungen in Prozentsätze der
schutzwürdigen jeweils erreichten
Gebieten der Platzzahlen addiert,
Kategorie A auf ab einer Summe von
einer Fläche von 100% ist eine UVP bzw.
mindestens 10 ha; eine Einzelfallprüfung
f) Erweiterungen von durchzuführen;
Rodungen in Bestände bis 5% der
schutzwürdigen Platzzahlen bleiben
Gebieten der unberücksichtigt.
Kategorie A, wenn ____________________________________________________________________
das Gesamtausmaß Z 44 a) Intensive b) intensive
der Fischzucht *12) Fischzucht *12) in den letzten
zehn Jahren mit einer schutzwürdigen
genehmigten Flächen Produktions- Gebieten der
*15) und der kapazität von Kategorie A mit
beantragten mindestens einer Produktions-
Erweiterung 300 t/a; kapazität von
mindestens 10 ha 150 t/a.
und die zusätzliche ____________________________________________________________________
Flächeninanspruch- Z 45 a) Umwandlung von b) Umwandlung von
nahme mindestens Ödland *13) oder Ödland *13) der
2,5 ha beträgt; naturnahen naturnahen Flächen
sofern Flächen für Vorhaben für Zwecke der
dieser Ziffer nicht Zwecke der intensiven Land-
das Flurverfassungs- intensiven wirtschaftsnutzung
Grundsatzgesetz 1951 Landwirt- *14) in
oder das schaftsnutzung schutzwürdigen
Grundsatzgesetz 1951 *14) mit einer Gebieten der
über die Behandlung Fläche von Kategorie A mit
der Wald- und mindestens einer Fläche von
Weidenutzungsrechte 70 ha; mindestens 35 ha;
gilt. sofern für Vorhaben
____________________________________________________________________ dieser Ziffer nicht
Z 47 a) Neuerrichtung das Flurverfassungs-
von Grundsatzgesetz 1951
integrierten gilt.
chemischen ____________________________________________________________________
Werken, dh. Z 46 a) Rodungen auf c) Erstaufforstungen
Anlagen zur einer Fläche mit nicht
industriellen von mindestens standortgerechten
Herstellung von 20 ha; Holzarten in
Stoffen durch b) Erweiterungen schutzwürdigen
chemische von Rodungen, Gebieten der
Umwandlung *16), wenn das Kategorie A auf
die mindestens Gesamtausmaß einer Fläche von
mit einer der in den mindestens 15 ha;
weiteren letzten zehn d) Erweiterungen von
derartigen Jahren Erstaufforstungen
Anlage in einem genehmigten mit nicht
Verbund in Flächen *15) und standortgerechten
funktioneller der beantragten Holzarten in
Hinsicht *17) Erweiterung schutzwürdigen
stehen; mindestens Gebieten der
b) Erweiterung 20 ha und die Kategorie A, wenn
eines zusätzliche das Gesamtausmaß
integrierten Flächeninan- der in den letzten
chemischen spruchnahme zehn Jahren
Werkes durch mindestens 5 ha genehmigten Flächen
Neuerrichtung beträgt; und der beantragten
von Anlagen zur Erweiterung
industriellen mindestens 15 ha
Herstellung von und die zusätzliche
Stoffen durch Flächeninanspruch-
chemische nahme mindestens
Umwandlung *16), 3,5 ha beträgt;
die mit einem e) Rodungen in
bestehenden schutzwürdigen
integrierten Gebieten der
chemischen Werk Kategorie A auf
in einem einer Fläche von
Verbund in mindestens 10 ha;
funktioneller f) Erweiterungen von
Hinsicht *17) Rodungen in
stehen *18). schutzwürdigen
____________________________________________________________________ Gebieten der
Z 48 Anlagen zur Kategorie A, wenn
Herstellung von das Gesamtausmaß
organischen der in den letzten
Grundchemikalien zehn Jahren
durch chemische genehmigten Flächen
Umwandlung, *15) und der
insbesondere beantragten
- zur Herstellung Erweiterung
von einfachen mindestens 10 ha
Kohlenwasser- und die zusätzliche
stoffen (lineare Flächeninanspruch-
oder nahme mindestens
ringförmige, 2,5 ha beträgt;
gesättigte oder sofern für Vorhaben
ungesättigte, dieser Ziffer nicht
aliphatische das Flurverfassungs-
oder Grundsatzgesetz 1951
aromatische), oder das
- zur Herstellung Grundsatzgesetz 1951
von sauerstoff- über die Behandlung
haltigen Kohlen- der Wald- und
wasserstoffen, Weidenutzungsrechte
wie Alkohole, gilt.
Aldehyde, ____________________________________________________________________
Ketone, Z 47 a) Neuerrichtung
Carbonsäuren, von
Ester, Acetate, integrierten
Ether, Peroxide, chemischen
Epoxide Werken, dh.
- Anlagen zur Herstellung
schwefelhaltiger industriellen
Kohlenwasser- Herstellung von
stoffe, Stoffen durch
- zur Herstellung chemische
stickstoffhal- Umwandlung *16),
tiger Kohlen- die mindestens
wasserstoffe, mit einer
insbesondere weiteren
Amine, Amide, derartigen
Nitrose-, Nitro- Anlage in einem
oder Nitratver- Verbund in
bindungen, funktioneller
Nitrile, Hinsicht *17)
Cyanate, stehen;
Isocyanate, b) Erweiterung
- zur Herstellung eines
phosphorhaltiger integrierten
Kohlenwasser- chemischen
stoffe, Werkes durch
- zur Herstellung Neuerrichtung
halogenhaltiger von Anlagen zur
Kohlenwasser- industriellen
stoffe, Herstellung von
- zur Herstellung Stoffen durch
von Tensiden, chemische
- zur Herstellung Umwandlung *16),
von metall- die mit einem
organischen bestehenden
Verbindungen, integrierten
- zur Herstellung chemischen Werk
von anderen in einem
organischen Verbund in
Grundchemikalien funktioneller
mit mehr als Hinsicht *17)
einem stehen *18).
Heteroatomtyp, ____________________________________________________________________
mit einer Produk- Z 48 Anlagen zur
tionskapazität Herstellung von
mehr als organischen
150 000 t/a *19). Grundchemikalien
____________________________________________________________________ durch chemische
Z 49 Anlagen zur Umwandlung,
Herstellung von insbesondere
anorganischen - zur Herstellung
Grundchemikalien von einfachen
durch chemische Kohlenwasser-
Umwandlung, stoffen (lineare
insbesondere oder
- zur Herstellung ringförmige,
von Gasen, wie gesättigte oder
Ammoniak ungesättigte, Chlor
und Chlorwasser- aliphatische
stoff, Fluor und oder
Fluorwasser- aromatische),
stoff, Kohlen- - zur Herstellung
stoffoxiden, von sauerstoff-
Schwefelverbin- haltigen Kohlen-
dungen wasserstoffen, Stick-
stoffoxiden wie Alkohole,
Wasserstoff Aldehyde,
Schwefeldioxid Ketone,
Phosgen Carbonsäuren,
- zur Herstellung Ester, Acetate,
von Säuren, wie Ether, Peroxide,
Chromsäure Epoxide,
Flusssäure, - zur Herstellung
Phosphorsäure, schwefelhaltiger
Salpetersäure, Kohlenwasser-
Salzsäure stoffe,
Schwefelsäure, - zur Herstellung
Oleum, stickstoffhal-
schwefelige tiger Kohlen-
Säure wasserstoffe,
- zur Herstellung insbesondere
von Basen wie Amine, Amide,
Ammonium- Nitrose-, Nitro-
hydroxid, oder Nitratver-
- zur Herstellung bindungen,
von Wasserstoff- Nitrile,
peroxid Cyanate,
- mittels Chlor- Isocyanate,
Alkali- - zur Herstellung
Elektrolyse, phosphorhaltiger
- zur Herstellung Kohlenwasser-
von Salzen stoffe, wie
Ammoniumchlorid, - zur Herstellung
Kaliumchlorat, halogenhaltiger
Kaliumkarbonat, Kohlenwasser-
Natriumkarbonat stoffe,
Perborat, - zur Herstellung
Silbernitrat von Tensiden,
- zur Herstellung
von metall-
Nichtmetallen organischen
oder Verbindungen,
Metalloxiden, - zur Herstellung
mit einer von anderen
Produktions- organischen
kapazität von mehr Grundchemikalien
mit mehr als 150 000 t/a
*19). einem
____________________________________________________________________ Heteroatomtyp,
Z 50 a) Anlagen zur mit einer Produk-
Herstellung tionskapazität von
Wirkstoffen für mehr als
Pflanzenschutz- 150 000 t/a *19).
mittel oder ____________________________________________________________________
Biozide mit Z 49 Anlagen zur
einer Produk- Herstellung von
tionskapazität anorganischen
von mehr als Grundchemikalien
5 000 t/a; durch chemische
b) Anlagen Umwandlung, in
denen Pflanzen- insbesondere
schutzmittel - zur Herstellung
oder Biozide von Gasen, wie
oder ihre Ammoniak, Chlor
Wirkstoffe und Chlorwasser-
gemahlen oder stoff, Fluor und
maschinell Fluorwasser-
gemischt stoff, Kohlen-
abgepackt oder stoffoxiden,
umgefüllt Schwefelverbin-
werden, mit dungen, Stick-
einer Produk- stoffoxiden,
tionskapazität Wasserstoff,
von mehr als Schwefeldioxid,
10 000 t/a. Phosgen,
____________________________________________________________________ - zur Herstellung
Z 51 Anlagen zur von Säuren, wie
Herstellung von Chromsäure,
Wirkstoffen für Flusssäure,
Arzneimittel unter Phosphorsäure,
Verwendung eines Salpetersäure,
chemischen oder Salzsäure,
biologischen Schwefelsäure,
Verfahrens mit Oleum,
einer Produktions- schwefelige
kapazität von mehr Säure,
als 5 000 t/a. - zur Herstellung
____________________________________________________________________ von Basen wie
Z 52 Anlagen zur Ammonium-
Herstellung von hydroxid,
organischen - zur Herstellung
Feinchemikalien von Wasserstoff-
durch chemische peroxid,
Umwandlung, - mittels Chlor-
insbesondere Alkali-
- zur Herstellung Elektrolyse,
von aromatischen - zur Herstellung
Verbindungen von Salzen, wie
- zur Herstellung Ammoniumchlorid,
von organischen Kaliumchlorat,
Farbmitteln Kaliumkarbonat,
- zur Herstellung Natriumkarbonat,
von Duftstoffen Perborat,
- zur Herstellung Silbernitrat,
von Polymer- und - zur Herstellung
Beschichtungs- von
stoff-Additiven, Nichtmetallen
soweit nicht durch oder
Z 57 erfasst Metalloxiden, mit
mit einer Produktions-
kapazität von mehr Produktions-
als 50 000 t/a. kapazität von mehr
____________________________________________________________________ als 150 000 t/a
Z 53 Anlagen zur *19).
Herstellung von ____________________________________________________________________
anorganischen Z 50 a) Anlagen zur
Feinchemikalien Herstellung von
durch chemische Wirkstoffen für
Umwandlung, Pflanzenschutz-
insbesondere mittel oder
- zur Herstellung Biozide mit
von einer Produk-
Kalziumkarbid, tionskapazität
Silizium, von mehr als
Siliziumkarbid 5 000 t/a;
oder Pigmenten b) Anlagen, in
soweit nicht durch denen Pflanzen-
Z 57 erfasst, mit schutzmittel
einer Produktions- oder Biozide
kapazität von mehr oder ihre
als 50 000 t/a. Wirkstoffe
____________________________________________________________________ gemahlen oder
Z 54 Anlagen zur maschinell
Herstellung von gemischt,
phosphor-, abgepackt oder
stickstoff- oder umgefüllt
kaliumhaltigen werden, mit
Düngemitteln einer Produk-
(Einnährstoff- tionskapazität
oder von mehr als
Mehrstoffdünger) 10 000 t/a.
mit einer Produk- ____________________________________________________________________
tionskapazität Z 51 Anlagen zur
Herstellung von mehr als
150 000 t/a. Wirkstoffen für
____________________________________________________________________ Arzneimittel unter
Z 55 Anlagen zur Verwendung eines
Herstellung von chemischen oder
Polymeren biologischen
(Kunststoffen, Verfahrens mit
Kunstharzen, einer Produktions-
Chemiefasern) oder kapazität von mehr
zur Herstellung als 5 000 t/a.
von synthetischen ____________________________________________________________________
Kautschuken oder Z 52 Anlagen zur
Elastomeren mit Herstellung von
einer Produktions- organischen
kapazität von mehr Feinchemikalien
als 150 000 t/a. durch chemische
____________________________________________________________________ Umwandlung,
Z 56 Anlagen zur insbesondere
- zur Herstellung von
Biotreibstoffen von aromatischen
durch chemische Verbindungen,
Umwandlung mit - zur Herstellung
einer Produktions- von organischen
kapazität von mehr Farbmitteln,
als 100 000 t/a. - zur Herstellung
____________________________________________________________________ von Duftstoffen,
Z 57 a) Anlagen - zur Herstellung
Herstellung von Polymer- und
organischer Beschichtungs-
oder stoff-Additiven,
anorganischer soweit nicht durch
Feinchemikalien Z 57 erfasst, mit
in Mehrzweck- einer Produktions-
oder Mehrpro- kapazität von mehr
dukteanlagen als 50 000 t/a.
*20) mit einer ____________________________________________________________________
Produktions- Z 53 Anlagen zur
kapazität Herstellung von
mehr als anorganischen
15 000 t /a; Feinchemikalien
b) Anlagen zur durch chemische
Herstellung von Umwandlung,
Wirkstoffen für insbesondere
Arzneimittel, - zur Herstellung
Pflanzenschutz- von
mittel oder Kalziumkarbid,
Biozide in Silizium,
Mehrzweck- oder Siliziumkarbid
Mehrproduktean- oder Pigmenten,
lagen *20) mit soweit nicht durch
einer Produk- Z 57 erfasst, mit
tionskapazität einer Produktions-
kapazität von mehr als
5 als 50 000 t/a.
____________________________________________________________________
Z 58 54 Anlagen zur
industriellen Herstellung von
Herstellung phosphor-,
Bearbeitung, stickstoff- oder
Verarbeitung, kaliumhaltigen
Wiedergewinnung Düngemitteln
oder Vernichtung (Einnährstoff-
von oder
Explosivstoffen. Mehrstoffdünger)
____________________________________________________________________ mit einer Produk-
Z 59 a) Neuerrichtung tionskapazität
von Anlagen für mehr als
Arbeiten 150 000 t/a.
(beabsichtigte ____________________________________________________________________
Verwendung Z 55 Anlagen zur
gemäß § 1 Herstellung von
Abs. 3 VbA, Polymeren
BGBl. II (Kunststoffen,
Nr. 237/1998) Kunstharzen,
mit Chemiefasern) oder
biologischen zur Herstellung
Arbeitsstoffen von synthetischen
der Kautschuken oder
Risikogruppen 3 Elastomeren mit
oder 4 (§ 40 einer Produktions-
Abs. 4 Z 3 und kapazität von mehr
4 ASchG, BGBl als 150 000 t/a.
Nr. 450/1994), ____________________________________________________________________
die für Produk- Z 56 Anlagen zur
tionszwecke Herstellung von
bestimmt sind Biotreibstoffen
und ein durch chemische
Arbeitsvolumen Umwandlung mit
von mehr als einer Produktions-
10 l aufweisen; kapazität von mehr
b) Neuerrichtung als 100 000 t/a.
von Anlagen für ____________________________________________________________________
Arbeiten mit Z 57 a) Anlagen zur
gentechnisch Herstellung
veränderten organischer
Mikroorganismen oder
ab der Sicher- anorganischer
heitsstufe 3 Feinchemikalien
(§ 5 Z 2 GTG, in Mehrzweck-
BGBl. Nr. oder Mehrpro-
510/1994) in dukteanlagen
großem Maßstab *20) mit einer
(§ 4 Z 11 GTG, Produktions-
BGBl. Nr. kapazität von
510/1994). mehr als
____________________________________________________________________ 15 000 t /a;
Z 60 a b) Anlagen zur
Herstellung von
Zellstoff, Wirkstoffen für
Zellulose oder Arzneimittel,
Holzstoff, Pflanzenschutz-
ausgenommen mittel oder
Holzschliff; Biozide in
b) Anlagen zur Mehrzweck- oder
Herstellung von Mehrproduktean-
Holzschliff lagen *20) mit
einer Produk-
tionskapazität
von mehr als
100 5 000 t/a.
____________________________________________________________________
Z 61 a) 58 Anlagen zur
Herstellung von industriellen
Papier Herstellung, Pappe
oder Karton mit Bearbeitung,
einer Produk- Verarbeitung,
tionskapazität Wiedergewinnung
von mehr als oder Vernichtung
200 t/d oder von
72 000 t/a; Explosivstoffen.
b) sonstige ____________________________________________________________________
Anlagen zur Z 59 a) Neuerrichtung
Verarbeitung von Anlagen für
von Zellstoff Arbeiten
oder Zellulose (beabsichtigte
mit einer Verwendung
Produktions- gemäß § 1
kapazität von Abs. 3 VbA,
mehr als BGBl. II
100 000 t/a Nr. 237/1998)
____________________________________________________________________ mit
Z 62 Anlagen zur biologischen
Vorbehandlung, wie Arbeitsstoffen
Bleichen, Waschen, der
Mercerisieren, Risikogruppen 3
oder zum Färben 4 (§ 40
von Fasern oder Abs. 4 Z 3 und
Textilien mit 4 ASchG, BGBl.
einer Verarbei- Nr. 450/1994),
tungskapazität von die für Produk-
mehr als tionszwecke
20 000 t/a. bestimmt sind
____________________________________________________________________ und ein
Z 63 a) Anlagen zum b) Anlagen zum Gerben Arbeitsvolumen
Gerben von von Tierhäuten oder mehr als
Tierhäuten oder Tierfellen in 10 l aufweisen;
Tierfellen mit schutzwürdigen b) Neuerrichtung
einer Verarbei- Gebieten der von Anlagen für
tungskapazität Kategogorie E Arbeiten mit
von mehr als einer Verarbei- gentechnisch
20 000 t/a; tungskapazität von veränderten
mehr als Mikroorganismen
10 000 t/a. ab der Sicher-
____________________________________________________________________ heitsstufe 3
(§ 5 Z 64 a) Neuerrichtung e) Anlagen zur 2 GTG,
von Herstellung von BGBl. Nr.
integrierten Roheisen oder 510/1994) in
Hüttenwerken Rohstahl in großem Maßstab
zur Herstellung schutzwürdigen (§ 4 Z 11 GTG,
von Roheisen Gebieten der BGBl. Nr.
oder Rohstahl; Kategorie D mit 510/1994).
b) Anlagen zum einer Produktions- ____________________________________________________________________
Rösten und kapazität von mehr Z 60 a) Anlagen zur
Sintern Herstellung von als 250 000 t/a;
Erzen; f) Anlagen zur Zellstoff,
c) Anlagen zur Verarbeitung von Zellulose oder
Herstellung von Eisenmetallen Holzstoff,
Roheisen oder (Warmwalzen, ausgenommen
Rohstahl mit Schmieden mit Holzschliff;
einer Produk- Hämmern b) in Anlagen zur
tionskapazität schutzwürdigen Herstellung von
von mehr als Gebieten der Holzschliff mit
500 000 t/a; Kategorie D mit einer Produk-
d) Anlagen zur einer Produktions- tionskapazität
Verarbeitung kapazität von mehr als
von als 250 100 000 t/a.
Eisenmetallen ____________________________________________________________________
(Warmwalzen, Z 61 a) Anlagen zur
Schmieden mit Herstellung von
Hämmern) mit Papier, Pappe
einer Produk- oder Karton mit
tionskapazität einer Produk-
von mehr als tionskapazität
500 000 t/a; von mehr als
____________________________________________________________________ 200 t/d oder
Z 65 Anlagen zur 72 000 t/a;
Gewinnung von b) sonstige
Nichteisenroh- Anlagen zur
metallen aus Verarbeitung
Erzen, von Zellstoff
Konzentraten oder Zellulose
sekundären mit einer
Rohstoffen durch Produktions-
metallurgische, kapazität von
chemische oder mehr als
elektrolytische 100 000 t/a.
Verfahren. ____________________________________________________________________
____________________________________________________________________ Z 62 Anlagen zur
Z 66 a) Eisenmetall- c) Eisenmetall- Vorbehandlung, wie
gießereien mit gießereien in Bleichen, Waschen,
einer Produk- schutzwürdigen Mercerisieren,
tionskapazität Gebieten der oder zum Färben
von mehr als Kategorie D mit Fasern oder
100 000 t/a; einer Produktions- Textilien mit
b) Nichteisenme- kapazität von mehr einer Verarbei-
tallgießereien als 50 000 t/a; tungskapazität von
oder Anlagen d) Nichteisenmetall- mehr als
zum Schmelzen gießereien oder 20 000 t/a.
von Nichteisen- Anlagen zum ____________________________________________________________________
metallen Schmelzen von Z 63 a) Anlagen zum b) Anlagen zum Gerben
einschließlich Nichteisenmetallen Gerben von von Tierhäuten oder
Legierungen, einschließlich Tierhäuten oder Tierfellen in
darunter auch Legierungen, Tierfellen mit schutzwürdigen
Wiedergewin- darunter auch einer Verarbei- Gebieten der
nungsprodukte Wiedergewinnungs- tungskapazität Kategogorie E mit
(Raffination) produkte von mehr als einer Verarbei-
mit einer (Raffination) in 20 000 t/a; tungskapazität von
Produktions- schutzwürdigen mehr als
kapazität von Gebieten der 10 000 t/a.
mehr als Kategorie D mit ____________________________________________________________________
50 000 t/a; einer Produktions- Z 64 a) Neuerrichtung e) Anlagen zur
kapazität von mehr Herstellung von
als 25 000 t/a. integrierten Roheisen oder
____________________________________________________________________ Hüttenwerken Rohstahl in
Z 67 Anlagen zur Ober- Herstellung schutzwürdigen
flächenbehandlung von Roheisen Gebieten der
von Metallen oder Rohstahl; Kategorie D mit
Kunststoffen durch b) Anlagen zum einer Produktions-
ein Rösten und kapazität von mehr
elektrolytisches Sintern von als 250 000 t/a;
oder chemisches Erzen; f) Anlagen zur
Verfahren mit c) Anlagen zur Verarbeitung von
einem Herstellung von Eisenmetallen
Jahresverbrauch Roheisen oder (Warmwalzen,
von mehr als Rohstahl mit Schmieden mit
3 000 t an einer Produk- Hämmern) in
Beschichtungs- tionskapazität schutzwürdigen
stoffen, im Fall von mehr als Gebieten der
der Aufbringung 500 000 t/a; Kategorie D mit
von d) Anlagen zur einer Produktions-
schmelzflüssigen Verarbeitung kapazität von mehr
metallischen von als 250 000 t/a.
Schutzschichten Eisenmetallen
auf (Warmwalzen,
Metalloberflächen Schmieden mit
Hämmern) mit einem
Jahresverbrauch einer Produk-
von mehr als tionskapazität
15 000 t an von mehr als
Beschichtungs- 500 000 t/a;
stoffen. ____________________________________________________________________
____________________________________________________________________ Z 65 Anlagen zur
Z 68 a) Anlagen zu Bau Gewinnung von
und Montage von Nichteisenroh-
Kraftfahrzeugen metallen aus
mit einer Erzen,
Produktions- Konzentraten oder
kapazität von sekundären
mehr als Rohstoffen durch
200 000 metallurgische,
Stück/a; chemische oder
b) Anlagen zum Bau elektrolytische
von Kfz-Motoren Verfahren.
mit einer ____________________________________________________________________
Produktions- Z 66 a) Eisenmetall- c) Eisenmetall-
kapazität von gießereien mit gießereien in
mehr als einer Produk- schutzwürdigen
600 000 tionskapazität Gebieten der
Stück/a. von mehr als Kategorie D mit
____________________________________________________________________ 100 000 t/a; einer Produktions-
Z 69 Schiffswerften mit b) Nichteisenme- kapazität von mehr
einer Slipanlage tallgießereien als 50 000 t/a;
von mehr als 150 m oder Anlagen d) Nichteisenmetall-
Länge. zum Schmelzen gießereien oder
____________________________________________________________________ von Nichteisen- Anlagen zum
Z 70 Anlagen für den metallen Schmelzen von
Bau und die einschließlich Nichteisenmetallen
Instandsetzung Legierungen, einschließlich
von darunter auch Legierungen,
Luftfahrzeugen mit Wiedergewin- darunter auch
einer Schubkraft nungsprodukte Wiedergewinnungs-
von mehr als (Raffination) produkte
100 kN. mit einer (Raffination) in
Berechnungsgrund- Produktions- schutzwürdigen
lage (§ 3a Abs. 3) kapazität von Gebieten der
für Änderungen ist mehr als Kategorie D mit
die bescheidmäßig 50 000 t/a; einer Produktions-
genehmigte kapazität von mehr
Anlagenfläche in als 25 000 t/a.
Hektar. ____________________________________________________________________
____________________________________________________________________ Z 67 Anlagen zur Ober-
Z 71 Anlagen für den flächenbehandlung
Bau von Metallen oder
schienengebundenen Kunststoffen durch
Fahrzeugen mit ein
einer Produktions- elektrolytisches
kapazität von mehr oder chemisches
als 200 Stück/a Verfahren mit
für den einem
Eisenbahnbetrieb Jahresverbrauch
oder von mehr als
400 Stück/a für 3 000 t an
den Straßenbahn- Beschichtungs-
betrieb. stoffen, im Fall
____________________________________________________________________ der Aufbringung
Z 72 Anlagen mit mehr von
als 60 Prüfständen schmelzflüssigen
für Motoren, metallischen
Turbinen oder Schutzschichten
Reaktoren, auf
ausgenommen Metalloberflächen
Kaltprüfstände. mit einem
____________________________________________________________________ Jahresverbrauch
Z 73 Anlagen zur von mehr als
Sprengverformung 15 000 t an
oder zum Beschichtungs-
Plattieren mit stoffen.
Sprengstoffen bei ____________________________________________________________________
einem Einsatz von Z 68 a) Anlagen zu Bau
10 kg Sprengstoff und Montage von
oder mehr je Kraftfahrzeugen
Schuss. mit einer
____________________________________________________________________ Produktions-
Z 74 a) Anlagen zur b) Anlagen zur kapazität von
Herstellung von Herstellung von mehr als
Zementklinker Zementklinker oder 200 000
oder Zementen Zementen in Stück/a;
mit einer schutzwürdigen b) Anlagen zum Bau
Produktions- Gebieten der von Kfz-Motoren
kapazität von Kategorie D mit einer
mehr als einer Produktions-
300 000 t/a; kapazität von mehr
mehr als 150 000 t/a.
____________________________________________________________________ 600 000
Z 75 Anlagen zur Stück/a.
Gewinnung, Be- und ____________________________________________________________________
Verarbeitung von Z 69 Schiffswerften mit
Asbest und Asbest- einer Slipanlage
erzeugnissen, bei von mehr als 150 m
der Asbestzement- Länge.
herstellung mit ____________________________________________________________________
einer Produktions- Z 70 Anlagen für den
kapazität von mehr Bau und die
als 10 000 t Instandsetzung
Fertigprodukten/a, von
bei Luftfahrzeugen mit
Reibungsbelägen einer Schubkraft
mit einer Produk- von mehr als
tionskapazität von 100 kN.
mehr als 10 t Fer- Berechnungsgrund-
tigerzeugnissen/a, lage (§ 3a Abs. 3)
bei anderen für Änderungen ist
Verwendungen mit die bescheidmäßig
einem Einsatz von genehmigte
mehr als 50 t/a. Anlagenfläche in
____________________________________________________________________ Hektar.
Z 76 a) Anlagen zur b) Anlagen zur ____________________________________________________________________
Herstellung von Herstellung von Z 71 Anlagen für den
Glas oder Glas oder Bau von
Glasfasern mit Glasfasern in schienengebundenen
einer Produk- schutzwürdigen Fahrzeugen mit
tionskapazität Gebieten der einer Produktions-
kapazität von mehr als Kategorie D mit
als 200 000 t/a; einer Produktions- Stück/a
kapazität von mehr für den
als 100 000 t/a. Eisenbahnbetrieb
____________________________________________________________________ oder mehr als
Z 77 a) Anlagen zum b) Anlagen zum 400 Stück/a für
Schmelzen Schmelzen den Straßenbahn-
mineralischer mineralischer betrieb.
Stoffe Stoffe ____________________________________________________________________
einschließlich einschließlich Z 72 Anlagen mit mehr
Anlagen zur Anlagen zur als 60 Prüfständen
Herstellung von Herstellung von für Motoren,
Mineralfasern Mineralfasern in Turbinen oder
mit einer schutzwürdigen Reaktoren,
Produktions- Gebieten der ausgenommen
kapazität von Kategorie D mit Kaltprüfstände.
mehr als einer Produktions- ____________________________________________________________________
200 000 t/a; kapazität von mehr Z 73 Anlagen zur
als 100 000 t/a. Sprengverformung
____________________________________________________________________ oder zum
Z 78 a) Anlagen zur b) Anlagen zur Plattieren mit
Herstellung von Herstellung von Sprengstoffen bei
keramischen keramischen einem Einsatz von
Erzeugnissen Erzeugnissen durch 10 kg Sprengstoff
durch Brennen, Brennen, oder mehr je
insbesondere insbesondere von Schuss.
von Dachziegeln, ____________________________________________________________________
Dachziegeln, Ziegelsteinen, Z 74 a) Anlagen zur b) Anlagen zur
Ziegelsteinen, feuerfesten Herstellung von Herstellung von
feuerfesten Steinen, Fliesen, Zementklinker Zementklinker oder
Steinen, Steinzeug oder Zementen Zementen in
Fliesen, Porzellan, in mit einer schutzwürdigen
Steinzeug oder schutzwürdigen Produktions- Gebieten der
Porzellan, kapazität von Kategorie D mit Gebieten der
mehr als einer Kategorie D mit Produktions-
Produktions- einer Produktions- 300 000 t/a; kapazität von mehr
kapazität von kapazität von mehr als 150 000 t/a.
mehr als als 150 000 t/a. ____________________________________________________________________
300 000 t/a; Z 75 Anlagen zur
____________________________________________________________________ Gewinnung, Be- und
Z 79 a) Raffinerien für b) Neuerrichtung Verarbeitung von
Erdöl Anlagen in einer Asbest und Asbest-
(ausgenommen Raffinerie für erzeugnissen, bei
Anlagen, die Erdöl (ausgenommen der Asbestzement-
ausschließlich Anlagen, die herstellung mit
Schmierstoffe ausschließlich einer Produktions-
herstellen); Schmierstoffe kapazität von mehr
herstellen) in als 10 000 t
Berechnungs- schutzwürdigen Fertigprodukten/a,
grundlage für Gebieten der bei
Änderungen der Kategorie D. Reibungsbelägen
lit. a (§ 3a mit einer Produk-
Abs. 3) ist die tionskapazität von
Verarbeitungs- mehr als 10 t Fer-
kapazität an Rohöl tigerzeugnissen/a,
in Tonnen; bei anderen
____________________________________________________________________ Verwendungen mit
Z 80 a) Anlagen zur einem Einsatz von
Lagerung von mehr als 50 t/a.
Erdöl, ____________________________________________________________________
petrochemischen Z 76 a) Anlagen zur b) Anlagen zur
oder chemischen Herstellung von Herstellung von
Erzeugnissen Glas oder Glas oder
Glasfasern mit einer Glasfasern in
Gesamtlager- einer Produk- schutzwürdigen
kapazität von tionskapazität Gebieten der
von mehr als Kategorie D mit
200 000 t t/a; einer Produktions-
b) Anlagen zur kapazität von mehr
Lagerung von als 100 000 t/a.
Erdgas oder ____________________________________________________________________
brennbaren Z 77 a) Anlagen zum b) Anlagen zum
Gasen in Schmelzen Schmelzen
Behältern mit mineralischer mineralischer
einer Gesamt- Stoffe Stoffe
lagerkapazität einschließlich einschließlich
von mehr als Anlagen zur Anlagen zur
200 000 m3 Herstellung von Herstellung von
(bezogen auf Mineralfasern Mineralfasern in
0 ºC , mit einer schutzwürdigen
1,013 hPa); Produktions- Gebieten der
c) oberirdische kapazität von Kategorie D mit
Lagerung von mehr als einer Produktions-
festen fossilen 200 000 t/a; kapazität von mehr
Brennstoffen als 100 000 t/a.
mit einer ____________________________________________________________________
Gesamtlager- Z 78 a) Anlagen zur b) Anlagen zur
kapazität Herstellung von Herstellung von
mehr als keramischen keramischen
500 000 t; Erzeugnissen Erzeugnissen durch
d) Anlagen zur durch Brennen, Brennen,
Lagerung insbesondere insbesondere von
Erdöl von Dachziegeln,
petrochemischen Dachziegeln, Ziegelsteinen,
oder chemischen Ziegelsteinen, feuerfesten
Erzeugnissen in feuerfesten Steinen, Fliesen,
schutzwürdigen Steinen, Steinzeug oder
Gebieten der Fliesen, Porzellan, in
Kategorie C mit Steinzeug oder schutzwürdigen
einer Gesamt- Porzellan, mit Gebieten der
lagerkapazität einer Kategorie D mit
von mehr als Produktions- einer Produktions-
100 000 t. kapazität von kapazität von mehr
____________________________________________________________________ mehr als als 150 000 t/a.
Z 81 a) Anlagen zur 300 000 t/a;
Brikettierung ____________________________________________________________________
Z 79 a) Raffinerien für b) Neuerrichtung von Stein- und
Braunkohle mit Erdöl Anlagen in einer
einer Kapazität (ausgenommen Raffinerie für
von mehr als Anlagen, die Erdöl (ausgenommen
250 000 t/a; ausschließlich Anlagen, die
b) Anlagen zur Schmierstoffe ausschließlich
Vergasung und herstellen); Schmierstoffe
Verflüssigung herstellen) in
von täglich Berechnungs- schutzwürdigen
mehr als 500 t grundlage für Gebieten der
Kohle oder Änderungen der Kategorie D.
bituminösem lit. a (§ 3a
Schiefer; Abs. 3) ist die
c) Anlagen zur Verarbeitungs-
Trockendestil- kapazität an Rohöl
lation von in Tonnen;
täglich mehr ____________________________________________________________________
als 500 t Z 80 a) Anlagen zur
Kohle. Lagerung von
____________________________________________________________________ Erdöl,
Z 82 Anlagen zur petrochemischen
Beseitigung oder chemischen
Verwertung von Erzeugnissen
Tierkörpern oder mit einer
tierischen Gesamtlager-
Abfällen mit einer kapazität von
Verarbeitungskapa- mehr als
zität von mehr als 200 000 t;
10 t/d. b) Anlagen zur
____________________________________________________________________ Lagerung von
Z 83 a) Anlagen zur Erdgas oder
Herstellung von brennbaren
Fetten oder Gasen in
Ölen aus Behältern mit
tierischen einer Gesamt-
Rohstoffen mit lagerkapazität
einer Produk- von mehr als
tionskapazität 200 000 m3
von mehr als (bezogen auf
75 000 t/a; 0 ºC ,
b 1,013 hPa) Anlagen zur;
Herstellung von c) oberirdische
Fetten oder Lagerung von
Ölen aus festen fossilen
pflanzlichen Brennstoffen
Rohstoffen mit einer
einer Produk- Gesamtlager-
tionskapazität kapazität von
von mehr als
150 500 000 t/a t;
c d) Anlagen zur
Herstellung Lagerung von
Fischmehl oder Erdöl,
Fischöl mit petrochemischen
einer Produk- oder chemischen
tionskapazität Erzeugnissen in
von mehr als schutzwürdigen
10 000 t/a. Gebieten der
____________________________________________________________________ Kategorie C mit
Z 84 Anlagen zur einer Gesamt-
Herstellung von lagerkapazität
Konserven von mehr als
(einschließlich 100 000 t.
Tierfutter) sowie ____________________________________________________________________
von Tiefkühl- Z 81 a) Anlagen zur
erzeugnissen aus Brikettierung
pflanzlichen oder von Stein- und
tierischen Braunkohle mit
Rohstoffen mit einer Kapazität
einer Produktions- von mehr als
kapazität von mehr 250 000 t/a;
als 100 000 t/a. b) Anlagen zur
____________________________________________________________________ Vergasung und
Z 85 Anlagen zur Verflüssigung
Behandlung oder von täglich
Verarbeitung von mehr als 500 t
Milch mit einer Kohle oder
Verarbeitungs- bituminösem
kapazität von mehr Schiefer;
als 2,5 Mio. hl/a. c) Anlagen zur
____________________________________________________________________ Trockendestil-
Z 86 a) Brauereien mit lation von
einer Produk- täglich mehr
tionskapazität als 500 t
von mehr als Kohle.
100 000 t/a; ____________________________________________________________________
b) Mälzereien mit Z 82 Anlagen zur
einer Produk- Beseitigung oder
tionskapazität Verwertung von
von mehr als Tierkörpern oder
100 000 t/a. tierischen
____________________________________________________________________ Abfällen mit einer
Z 87 a) Anlagen zur Verarbeitungskapa-
Herstellung zität von mehr als
Süßwaren oder 10 t/d.
Sirup mit einer ____________________________________________________________________
Produktions- Z 83 a) Anlagen zur
kapazität Herstellung von
mehr als Fetten oder
100 000 t/a; Ölen aus
b) Anlagen zur tierischen
industriellen Rohstoffen mit
Herstellung von einer Produk-
Stärke mit tionskapazität
einer Produk- von mehr als
tionskapazität 75 000 t/a;
von mehr als b) Anlagen zur
150 000 t/a; Herstellung von
c) Anlagen zur Fetten oder
Herstellung Ölen aus
oder pflanzlichen
Raffination von Rohstoffen mit
Zucker mit einer Produk-
einer Produk- tionskapazität
tionskapazität von mehr als
von mehr als 150 000 t/a;
200 000 t/a. c) Anlagen zur
____________________________________________________________________ Herstellung von
Z 88 Anlagen zum Fischmehl oder
Schlachten von Fischöl mit
Tieren und einer Produk-
Bearbeiten von tionskapazität
Fleisch mit einer von mehr als
Schlachtkapazität 10 000 t/a.
(Tierkörper) von ____________________________________________________________________
mehr als Z 84 Anlagen zur
40 000 t/a. Herstellung von
____________________________________________________________________ Konserven
*1) Schnellstraßen gemäß den Begriffsbestimmungen des Europäischen Übereinkommens über die Hauptstraßen des internationalen Verkehrs vom 15. November 1975. (einschließlich
*1a) Ein Schigebiet umfasst einen Bereich aus einzelnen oder zusammenhängenden technischen Aufstiegshilfen und dazugehörigen präparierten oder gekennzeichneten Schipisten, in dem ein im Wesentlichen durchgehendes Befahren mit Wintersportgeräten möglich ist und das eine Grundausstattung mit notwendiger Infrastruktur (wie z. B. Verkehrserschließung, Versorgungsbetriebe, Übernachtungsmöglichkeiten, Wasserversorgung und Kanalisation usw. Tierfutter) aufweist. sowie
Begrenzt wird das Schigebiet entweder von Tiefkühl-
a) morphologisch nach Talräumen: Bei Talräumen handelt es sich um erzeugnissen aus
geschlossene, durch markante natürliche Geländelinien und Geländeformen (z. B. Grate, Kämme usw.) abgrenzbare Landschaftsräume, die in sich eine topographische Einheit darstellen. Ist keine eindeutige Abgrenzung durch markante natürliche Geländelinien und Geländeformen möglich, so kann ein Schigebiet auch mehrere Talräume umfassen; pflanzlichen oder
b) nach Einzugs- bzw. Teileinzugsgebieten der Fließgewässer: Dieses Wassereinzugsgebiet ist bis zum vorhandenen Talsammler zu berücksichtigen. tierischen
*2) Freizeit- oder Vergnügungsparks sind dauernde Einrichtungen zur Unterhaltung einer großen Anzahl von Besuchern, gleichgültig, ob sie in einer Zusammenfassung verschiedener Stände, Buden und Spiele bestehen (klassische Vergnügungsparks mit Ringelspielen, Hochschaubahnen, Schießbuden u. dgl.) oder unter ein bestimmtes Thema gestellt sind. Erfasst sind insbesondere auch multifunktionale, einem umfassenden Bedürfnis nach Freizeitbeschäftigung dienende Einrichtungskomplexe, die Sport-, Gastronomie- und sonstige Dienstleistungseinrichtungen umfassen und die eine funktionelle Einheit bilden. Zur Berechnung der Flächeninanspruchnahme ist die gesamte Fläche heranzuziehen, die Rohstoffen mit dem Vorhaben in einem funktionellen Zusammenhang steht, insbesondere die überdachte Grundfläche und die Flächen für Kfz-Parkplätze oder Parkgaragen.
*3) Industrie- oder Gewerbeparks sind Flächen, die von einem Errichter oder Betreiber zum Zweck der gemeinsamen industriellen oder gewerblichen Nutzung durch mehrere Betriebe aufgeschlossen und mit der dafür notwendigen Infrastruktur ausgestattet werden, die in einem räumlichen Naheverhältnis stehen und eine betriebsorganisatorische oder funktionelle Einheit bilden. *3a) Städtebauvorhaben sind Wohn- oder Geschäftsbauten einschließlich der zugehörigen Infrastruktureinrichtungen wie Einkaufszentren, Einrichtungen zur Nahversorgung, Kindergärten, Schulen, Veranstaltungsflächen, Hotels und Gastronomie, Parkplätze udgl. einer Produktions-
*4) Einkaufszentren sind Gebäude und Gebäudekomplexe mit Verkaufs- und Ausstellungsräumen kapazität von Handels- und Gewerbebetrieben samt den damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungs- und Freizeiteinrichtungen, die in einem räumlichen Naheverhältnis stehen und eine betriebsorganisatorische oder funktionelle Einheit bilden. Zur Berechnung der Flächeninanspruchnahme ist die gesamte Fläche heranzuziehen, die mit dem Vorhaben in einem funktionellen Zusammenhang steht, insbesondere die überdachte Grundfläche und die Flächen für Kfz-Parkplätze oder Parkgaragen. mehr
*4a) Öffentlich zugängliche Parkplätze sind solche, die ausschließlich für Parkzwecke (wie Parkhaus, Park- and Rideanlage) oder im Zusammenhang mit einem anderen Vorhaben errichtet werden (wie Kundenparkplätze zu einem Einkaufszentrum, Besucherparkplätze eines Freizeitparks etc.), und ohne weitere Zugangsbeschränkung der Allgemeinheit zugänglich sind (auch beispielsweise wenn eine Parkgebühr zu entrichten ist oder Parkplätze auf Dauer an jedermann vermietet werden). Parkplätze, die hingegen nur einem von vornherein eingeschränkten Nutzerkreis zugänglich sind (etwa für Lieferanten/Lieferantinnen oder Beschäftigte des Betriebes – d.h. es muss eine Zugangsbeschränkung vorgesehen sein, die die Allgemeinheit von der Benutzung dieses Parkplatzes ausschließt), sind demnach nicht öffentlich zugängliche Parkplätze als 100 000 t/a.
*5) Bei Entnahmen von mineralischen Rohstoffen im Tagbau sind zur Berechnung der Fläche die in den Lageplänen gemäß § 80 Abs. 2 Z 8 bzw. 113 Abs. 2 Z 1 MinroG (BGBl. I Nr. 38/1999) bekannt zu gebenden Aufschluss- und Abbauabschnitte heranzuziehen. ____________________________________________________________________
*6) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 153/2004) Z 85 Anlagen zur
*7) Unter einer Kraftwerkskette ist eine Aneinanderreihung von zwei Behandlung oder mehreren Stauhaltungen zur Nutzung der Wasserkraft ohne dazwischenliegende freie Fließstrecke, berechnet auf Basis der Ausbauwassermenge, von zumindest 2 km Länge zu verstehen. *8) Die Berechnung hat unabhängig davon zu erfolgen, aus welchem Horizont das Grundwasser entnommen werden soll.
*9) Die Berechnung hat unabhängig davon zu erfolgen, welcher Horizont mit Grundwasser dotiert werden soll. Verarbeitung von
*10) Definition Einwohnerwert (EW) gemäß Art. 2 Pkt. 6 der Richtlinie des Rates 91/271/EWG: 1 EW entspricht der organisch-biologisch abbaubaren Belastung Milch mit einem biochemischen Sauerstoffbedarf in fünf Tagen [BSB tief 5] von 60 g Sauerstoff pro Tag. einer
*11) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 153/2004) Verarbeitungs-
*12) Unter intensiver Fischzucht sind Fischhaltungen zu verstehen, bei denen durch Maßnahmen wie kohlenhydratreiche Beifütterung, Belüftung oder Begasung oder durch Wasseraufbereitung die Fischproduktion erhöht wird. kapazität von mehr
*13) Unter Ödland ist ein offenes, nicht unter Kultur genommenes Land zu verstehen, das wegen seiner ungünstigen ökologischen Verhältnisse land- und forstwirtschaftlich nicht genutzt wird, das aber durch Kultivierung und Melioration einer ökonomischen Nutzung zugeführt werden könnte. als 2,5 Mio. hl/a.
*14) Unter intensiver Landwirtschaftsnutzung ist eine Form der Landwirtschaft mit hohem Einsatz von Produktionsmitteln je Flächeneinheit (dh. meist hohem Düngemitteleinsatz, relativ großem Aufwand an synthetisch hergestellten Pflanzenschutz-, Pflanzenbehandlungs- und Unkrautbekämpfungsmitteln und intensiven künstlichen Bewässerungsmethoden) zu verstehen. ____________________________________________________________________
*15) Flächen, auf denen eine Rodungsbewilligung zum Antragszeitpunkt erloschen ist (§ 18 Abs. 1 Z 1 ForstG 86 a) sowie Flächen, für die Ersatzaufforstungen gemäß § 18 Abs. 2 ForstG vorgeschrieben wurden, sind nicht einzurechnen. Brauereien mit
*16) Hier sind Anlagen gemeint, die stabile chemische Zwischen- oder Endprodukte (insbesondere marktfähige Produkte) herstellen. *17) Unter Verbund in funktioneller Hinsicht ist zu verstehen, dass der Output einer Anlage als Input einer weiteren Anlage dient (unabhängig von der Art der Beförderung zwischen den Anlagen). Infrastrukturleitungen sowie ein Rohstoff- oder Reststoffverbund stellen keinen Verbund in funktioneller Hinsicht dar. Als Rohstoffe gelten typischerweise Erdöl (zB Naphtha), Erdgas, Erze, Luft, Mineralien, Kohle. Chemische Grundstoffe (zB Ammoniak, Schwefelsäure, Ethylen) gelten nicht als Rohstoffe, dh. Anlagen, die chemische Grundstoffe herstellen, sind bei der Prüfung des Verbundes in funktioneller Hinsicht zu berücksichtigen. Als Reststoffe gelten Stoffe, deren Herstellung nicht primärer Zweck der Anlage ist, die jedoch verfahrenstechnisch bedingt (zB durch unvollständige Umsetzung) anfallen. Produk-
*18) Sonstige Änderungen innerhalb eines integrierten chemischen Werkes, dh. Kapazitätserweiterungen von Einzelanlagen innerhalb eines integrierten chemischen Werkes, sind durch die Tatbestände der Z 48 bis 57 erfasst. tionskapazität
*19) Die Produktionskapazitäten dieser Ziffer sind jeweils auf die in den Unterpunkten genannten Stoffgruppen zu beziehen, dh. die Produktionskapazitäten von Chemikalien ein und derselben Stoffgruppe sind zu addieren (zB sauerstoffhaltige Kohlenwasserstoffe). *20) Hier sind jene Mehrzweck- bzw. Mehrprodukteanlagen erfasst, die Feinchemikalien bzw. Arzneimittel, Biozide oder Pflanzenschutzmittel herstellen. Die Produktionskapazitäten sind auf Einzelanlagen zu beziehen. mehr als
*21) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 153/2004) 100 000 t/a;
Schlagworte
b) Mälzereien mit
BGBl. I Nr. 146/2001
einer Produk-
tionskapazität
von mehr als
100 000 t/a.
____________________________________________________________________
Z 87                    a) Anlagen zur
Herstellung von
Süßwaren oder
Sirup mit einer
Produktions-
kapazität von
mehr als
100 000 t/a;
b) Anlagen zur
industriellen
Herstellung von
Stärke mit
einer Produk-
tionskapazität
von mehr als
150 000 t/a;
c) Anlagen zur
Herstellung
oder
Raffination von
Zucker mit
einer Produk-
tionskapazität
von mehr als
200 000 t/a.
____________________________________________________________________
Z 88                    Anlagen zum
Schlachten von
Tieren und
Bearbeiten von
Fleisch mit einer
Schlachtkapazität
(Tierkörper) von
mehr als
40 000 t/a.
____________________________________________________________________
*1) Schnellstraßen gemäß den Begriffsbestimmungen des Europäischen Übereinkommens über die Hauptstraßen des internationalen Verkehrs vom 15. November 1975.
*1a) Ein Schigebiet umfasst einen Bereich aus einzelnen oder zusammenhängenden technischen Aufstiegshilfen und dazugehörigen präparierten oder gekennzeichneten Schipisten, in dem ein im Wesentlichen durchgehendes Befahren mit Wintersportgeräten möglich ist und das eine Grundausstattung mit notwendiger Infrastruktur (wie z. B. Verkehrserschließung, Versorgungsbetriebe, Übernachtungsmöglichkeiten, Wasserversorgung und Kanalisation usw.) aufweist.
Begrenzt wird das Schigebiet entweder
a) morphologisch nach Talräumen: Bei Talräumen handelt es sich um
geschlossene, durch markante natürliche Geländelinien und Geländeformen (z. B. Grate, Kämme usw.) abgrenzbare Landschaftsräume, die in sich eine topographische Einheit darstellen. Ist keine eindeutige Abgrenzung durch markante natürliche Geländelinien und Geländeformen möglich, so kann ein Schigebiet auch mehrere Talräume umfassen; oder
b) nach Einzugs- bzw. Teileinzugsgebieten der Fließgewässer: Dieses Wassereinzugsgebiet ist bis zum vorhandenen Talsammler zu berücksichtigen.
*2) Freizeit- oder Vergnügungsparks sind dauernde Einrichtungen zur Unterhaltung einer großen Anzahl von Besuchern, gleichgültig, ob sie in einer Zusammenfassung verschiedener Stände, Buden und Spiele bestehen (klassische Vergnügungsparks mit Ringelspielen, Hochschaubahnen, Schießbuden u. dgl.) oder unter ein bestimmtes Thema gestellt sind. Erfasst sind insbesondere auch multifunktionale, einem umfassenden Bedürfnis nach Freizeitbeschäftigung dienende Einrichtungskomplexe, die Sport-, Gastronomie- und sonstige Dienstleistungseinrichtungen umfassen und die eine funktionelle Einheit bilden. Zur Berechnung der Flächeninanspruchnahme ist die gesamte Fläche heranzuziehen, die mit dem Vorhaben in einem funktionellen Zusammenhang steht, insbesondere die überdachte Grundfläche und die Flächen für Kfz-Parkplätze oder Parkgaragen.
*3) Industrie- oder Gewerbeparks sind Flächen, die von einem Errichter oder Betreiber zum Zweck der gemeinsamen industriellen oder gewerblichen Nutzung durch mehrere Betriebe aufgeschlossen und mit der dafür notwendigen Infrastruktur ausgestattet werden, die in einem räumlichen Naheverhältnis stehen und eine betriebsorganisatorische oder funktionelle Einheit bilden. *3a) Städtebauvorhaben sind Wohn- oder Geschäftsbauten einschließlich der zugehörigen Infrastruktureinrichtungen wie Einkaufszentren, Einrichtungen zur Nahversorgung, Kindergärten, Schulen, Veranstaltungsflächen, Hotels und Gastronomie, Parkplätze udgl.
*4) Einkaufszentren sind Gebäude und Gebäudekomplexe mit Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handels- und Gewerbebetrieben samt den damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungs- und Freizeiteinrichtungen, die in einem räumlichen Naheverhältnis stehen und eine betriebsorganisatorische oder funktionelle Einheit bilden. Zur Berechnung der Flächeninanspruchnahme ist die gesamte Fläche heranzuziehen, die mit dem Vorhaben in einem funktionellen Zusammenhang steht, insbesondere die überdachte Grundfläche und die Flächen für Kfz-Parkplätze oder Parkgaragen.
*4a) Öffentlich zugängliche Parkplätze sind solche, die ausschließlich für Parkzwecke (wie Parkhaus, Park- and Rideanlage) oder im Zusammenhang mit einem anderen Vorhaben errichtet werden (wie Kundenparkplätze zu einem Einkaufszentrum, Besucherparkplätze eines Freizeitparks etc.), und ohne weitere Zugangsbeschränkung der Allgemeinheit zugänglich sind (auch beispielsweise wenn eine Parkgebühr zu entrichten ist oder Parkplätze auf Dauer an jedermann vermietet werden). Parkplätze, die hingegen nur einem von vornherein eingeschränkten Nutzerkreis zugänglich sind (etwa für Lieferanten/Lieferantinnen oder Beschäftigte des Betriebes – d.h. es muss eine Zugangsbeschränkung vorgesehen sein, die die Allgemeinheit von der Benutzung dieses Parkplatzes ausschließt), sind demnach nicht öffentlich zugängliche Parkplätze.
*5) Bei Entnahmen von mineralischen Rohstoffen im Tagbau sind zur Berechnung der Fläche die in den Lageplänen gemäß § 80 Abs. 2 Z 8 bzw. 113 Abs. 2 Z 1 MinroG (BGBl. I Nr. 38/1999) bekannt zu gebenden Aufschluss- und Abbauabschnitte heranzuziehen.
*6) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 153/2004)
*7) Unter einer Kraftwerkskette ist eine Aneinanderreihung von zwei oder mehreren Stauhaltungen zur Nutzung der Wasserkraft ohne dazwischenliegende freie Fließstrecke, berechnet auf Basis der Ausbauwassermenge, von zumindest 2 km Länge zu verstehen. *8) Die Berechnung hat unabhängig davon zu erfolgen, aus welchem Horizont das Grundwasser entnommen werden soll.
*9) Die Berechnung hat unabhängig davon zu erfolgen, welcher Horizont mit Grundwasser dotiert werden soll.
*10) Definition Einwohnerwert (EW) gemäß Art. 2 Pkt. 6 der Richtlinie des Rates 91/271/EWG: 1 EW entspricht der organisch-biologisch abbaubaren Belastung mit einem biochemischen Sauerstoffbedarf in fünf Tagen [BSB tief 5] von 60 g Sauerstoff pro Tag.
*11) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 153/2004)
*12) Unter intensiver Fischzucht sind Fischhaltungen zu verstehen, bei denen durch Maßnahmen wie kohlenhydratreiche Beifütterung, Belüftung oder Begasung oder durch Wasseraufbereitung die Fischproduktion erhöht wird.
*13) Unter Ödland ist ein offenes, nicht unter Kultur genommenes Land zu verstehen, das wegen seiner ungünstigen ökologischen Verhältnisse land- und forstwirtschaftlich nicht genutzt wird, das aber durch Kultivierung und Melioration einer ökonomischen Nutzung zugeführt werden könnte.
*14) Unter intensiver Landwirtschaftsnutzung ist eine Form der Landwirtschaft mit hohem Einsatz von Produktionsmitteln je Flächeneinheit (dh. meist hohem Düngemitteleinsatz, relativ großem Aufwand an synthetisch hergestellten Pflanzenschutz-, Pflanzenbehandlungs- und Unkrautbekämpfungsmitteln und intensiven künstlichen Bewässerungsmethoden) zu verstehen.
*15) Flächen, auf denen eine Rodungsbewilligung zum Antragszeitpunkt erloschen ist (§ 18 Abs. 1 Z 1 ForstG) sowie Flächen, für die Ersatzaufforstungen gemäß § 18 Abs. 2 ForstG vorgeschrieben wurden, sind nicht einzurechnen.
*16) Hier sind Anlagen gemeint, die stabile chemische Zwischen- oder Endprodukte (insbesondere marktfähige Produkte) herstellen. *17) Unter Verbund in funktioneller Hinsicht ist zu verstehen, dass der Output einer Anlage als Input einer weiteren Anlage dient (unabhängig von der Art der Beförderung zwischen den Anlagen). Infrastrukturleitungen sowie ein Rohstoff- oder Reststoffverbund stellen keinen Verbund in funktioneller Hinsicht dar. Als Rohstoffe gelten typischerweise Erdöl (zB Naphtha), Erdgas, Erze, Luft, Mineralien, Kohle. Chemische Grundstoffe (zB Ammoniak, Schwefelsäure, Ethylen) gelten nicht als Rohstoffe, dh. Anlagen, die chemische Grundstoffe herstellen, sind bei der Prüfung des Verbundes in funktioneller Hinsicht zu berücksichtigen. Als Reststoffe gelten Stoffe, deren Herstellung nicht primärer Zweck der Anlage ist, die jedoch verfahrenstechnisch bedingt (zB durch unvollständige Umsetzung) anfallen.
*18) Sonstige Änderungen innerhalb eines integrierten chemischen Werkes, dh. Kapazitätserweiterungen von Einzelanlagen innerhalb eines integrierten chemischen Werkes, sind durch die Tatbestände der Z 48 bis 57 erfasst.
*19) Die Produktionskapazitäten dieser Ziffer sind jeweils auf die in den Unterpunkten genannten Stoffgruppen zu beziehen, dh. die Produktionskapazitäten von Chemikalien ein und derselben Stoffgruppe sind zu addieren (zB sauerstoffhaltige Kohlenwasserstoffe). *20) Hier sind jene Mehrzweck- bzw. Mehrprodukteanlagen erfasst, die Feinchemikalien bzw. Arzneimittel, Biozide oder Pflanzenschutzmittel herstellen. Die Produktionskapazitäten sind auf Einzelanlagen zu beziehen.
*21) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 153/2004)
Schlagworte
BGBl. I Nr. 146/2001