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BGBl. I Nr. 20/2005

kundgemacht 22.04.2005 RIS↗Parlament↗
Bundesfinanzgesetz 2006 – BFG 2006 samt Anlagen
Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2006 (Bundesfinanzgesetz 2006 - BFG 2006) samt Anlagen
Kundmachung BGBl. I Nr. 20/2005× zu BFG 2006×

Änderungen durch diese Kundmachung

Bundesfinanzgesetz 2006 (BFG 2006) neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 01.01.2006 · idF BGBl. I Nr. 150/2005 Art. 1↗RIS↗

Artikel römisch eins. Der als Anlage römisch eins angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2006 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:

 

Allgemeiner Haushalt

Ausgleichs-haushalt

Gesamt-haushalt

 

(Beträge in Millionen Euro)

Ausgaben:

66 171,898

50 100,612

116 272,510

Einnahmen:

60 360,180

55 912,330

116 272,510

Abgang:

5 811,718

–

–

Überschuss:

–

5 811,718

–

Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2006 an Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß Paragraph 41, Absatz 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1986,, sowie Artikel römisch vier bis römisch acht oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden.

Art. 1neu nie in Kraft getreten
nie in Kraft getreten (vorgesehen ab 01.01.2006) · idF BGBl. I Nr. 20/2005 · an diesem Tag: BGBl. I Nr. 150/2005 Art. 1↗RIS↗

Artikel römisch eins. Der als Anlage römisch eins Anmerkung, Anlage nicht darstellbar) angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2006 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:

                  Allgemeiner   Ausgleichs-    Gesamt-

                   Haushalt      haushalt     haushalt

                     (Beträge in Millionen Euro)

    Ausgaben:     66 174,732    50 100,612   116 275,344

    Einnahmen:    60 363,014    55 912,330   116 275,344

                  _______________________________________

    Abgang:        5 811,718         -            -

    Überschuss:         -        5 811,718        -

Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2006 an Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß Paragraph 41, Absatz 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1986,, sowie Artikel römisch vier bis römisch acht oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden.