BGBl. I Nr. 64/2005
Änderung des Bundesgesetzes, mit dem vorübergehende Maßnahmen im Bereich des Strafaufschubs getroffen werden
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem vorübergehende Maßnahmen im Bereich des Strafaufschubs getroffen werden, geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Vorübergehende Maßnahmen im Bereich des Strafaufschubs
1
§ 2geändert
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