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BGBl. I Nr. 64/2005

kundgemacht 05.07.2005
Änderung des Bundesgesetzes, mit dem vorübergehende Maßnahmen im Bereich des Strafaufschubs getroffen werden
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem vorübergehende Maßnahmen im Bereich des Strafaufschubs getroffen werden, geändert wird
Kundmachung BGBl. I Nr. 64/2005× zu Vorübergehende Maßnahmen im Bereich des Strafaufschubs

Änderungen durch diese Kundmachung

Vorübergehende Maßnahmen im Bereich des Strafaufschubs 1