BGBl. I Nr. 76/2005
Übertragung und Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Bundesgesetz über die Übertragung und Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Änderungen durch diese Kundmachung
Übertragung und Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
neu
§ 1neu
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§ 2neu
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§ 3neu
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Anl. 1neu
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Anl. 2neu
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