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BGBl. I Nr. 76/2005

kundgemacht 28.07.2005
Übertragung und Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Bundesgesetz über die Übertragung und Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Kundmachung BGBl. I Nr. 76/2005× zu Übertragung und Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

Änderungen durch diese Kundmachung

Übertragung und Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen neu