BGBl. I Nr. 7/2005
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2003
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2003
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2003 wird die Genehmigung erteilt.